Gebäudetechnik
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Franchisevertrag
 
(Franchising) ist ein gemischter verkehrstypischer Vertrag mit wesentlichen Elementen

der Pacht. Dem F.nehmer, der – wie der Vertragshändler – im eigenen Namen und

für eigene Rechnung tätig wird, wird über einen bloßen Lizenzvertrag hinaus im Rahmen

eines Dauerschuldverhältnisses gegen entsprechendes Entgelt vom F.geber gestattet, dessen

Namen, Marken, Schutzrechte, technische Ausstattung, Vorteile beim Großeinkauf usw. beim

Vertrieb von Waren und Dienstleistungen gewerblich zu nutzen. Der F.geber hat ferner

regelmäßig seine Erfahrungen zur Verfügung zu stellen (know-how-Vereinbarung) und das

F.system zeitgerecht fortzuentwickeln; andererseits hat er mehr oder weniger weitgehende

Kontrollrechte über den Betrieb des in der Ausstattung usw. z.T. weisungsgebundenen

Einzelhändlers. Einzelheiten: Skaupy, NJW 1992, 1785.