Gebäudetechnik
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Forfaitierung
 
Hierunter versteht man den Ankauf von Forderungen und deren Abtretung (z.B. zur

Refinanzierung des Leasinggebers) unter Verzicht auf eine Rückgriffsmöglichkeit gegen

den bisherigen Forderungsinhaber. Zum Schutz des neuen Gläubigers gegenüber nachträgl.

Vereinbarungen mit dem Schuldner vgl. BGHZ 111, 84.