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Forderung (Begriff)
Unter Forderung wird das Recht des Gläubigers verstanden, gegen den Schuldner aus einem
Schuldverhältnis jedweder Art eine bestimmte Leistung zu verlangen. Die Leistung kann in
einem Tun oder Unterlassen bestehen (§ 241 BGB) und sich aus einem vertraglichen oder
gesetzlichen Schuldverhältnis ergeben. Nach §§ 398 ff. BGB kann eine Forderung vom
bisherigen Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar) übertragen werden.