Gebäudetechnik
.
deutsch english francais italinao
 Suche

 Startseite
 Organisation
 Know How
 Online Forum
 Links

 Anmeldung

 

Login Funktionen
Hauptseite
Grunddaten ändern
Kontaktpersonen verwalten
Logout
 Über GBT
 FAQ & Hilfe Tool
 Ziele
 Bedingungen
 eMail
  Lexikon/Glossar     Suche :       0 Einträge
 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
Forderung (Begriff)
 
Unter Forderung wird das Recht des Gläubigers verstanden, gegen den Schuldner aus einem

Schuldverhältnis jedweder Art eine bestimmte Leistung zu verlangen. Die Leistung kann in

einem Tun oder Unterlassen bestehen (§ 241 BGB) und sich aus einem vertraglichen oder

gesetzlichen Schuldverhältnis ergeben. Nach §§ 398 ff. BGB kann eine Forderung vom

bisherigen Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar) übertragen werden.