Gebäudetechnik
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Forderung (BWL)
 
Eine Forderung ist das Recht, von einem anderen aufgrund eines Schuldverhältnisses eine

Leistung zu fordern (§ 241 BGB). Als Vermögen werden Forderungen auf der Aktivseite der

Bilanz ausgewiesen. Dort müssen sie handelsrechtlich nach ihrer Zugehörigkeit zum

Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen unterteilt werden. Sie müssen getrennt

ausgewiesen werden und dürfen auf keinen Fall mit bestehenden Verbindlichkeiten

verrechnet werden. Forderungen können aus Geld oder geldwerten Leistungen bestehen.

Forderungen erwachsen aus einem Schuldverhältnis durch Lieferung bzw. Leistung, durch

Vertrag oder durch Gesetzesvorschrift.