.
Suche
Startseite
Organisation
Know How
Online Forum
Links
Anmeldung
Login Funktionen
Hauptseite
Grunddaten ändern
Kontaktpersonen verwalten
Logout
Über GBT
FAQ & Hilfe Tool
Ziele
Bedingungen
eMail
Lexikon/Glossar Suche :
0
Einträge
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Flexi-Gesetz
Der Begriff Flexi-Gesetz hat sich als Abkürzung für das "Gesetz zur
sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen" eingebürgert. Das
Gesetz wurde vom Bundestag im April 1998 rückwirkend zum 01.01.1998 beschlossen und hat
die lange Zeit bestehenden Fragen hinsichtlich der Sozialversicherung bei
Mobilzeitvereinbarungen mit sogenannter Verblockung beseitigt. Unklar war vor allem, wie
der Arbeitnehmer in Freistellungsphasen sozialversicherungsrechtlich zu behandeln ist. Das
neue Gesetz regelt nun ausdrücklich, daß der Arbeitnehmer über die gesamte Zeit der
Mobilzeitvereinbarung hinweg versicherungspflichtig ist und damit auch Versicherungsschutz
genießt.