.
Suche
Startseite
Organisation
Know How
Online Forum
Links
Anmeldung
Login Funktionen
Hauptseite
Grunddaten ändern
Kontaktpersonen verwalten
Logout
Über GBT
FAQ & Hilfe Tool
Ziele
Bedingungen
eMail
Lexikon/Glossar Suche :
0
Einträge
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Fixhandelskauf
Vom Fixhandelskauf wird gesprochen, wenn ein Fixgeschäft für eine oder beide
Vertragsparteien ein Handelsgeschäft ist. Der Fixhandelskauf ist ein "Handelskauf,
bei dem vereinbarungsgemäß mindestens einer der Vertragspartner genau zu einer fest
bestimmten Zeit oder innerhalb einer fest bestimmten Frist leisten soll" (§ 376 I
HGB). Beachten Sie hierzu die Beispiele. Sollte der Lieferant in Verzug geraten, hat der
Besteller wahlweise ein Rücktrittsrecht oder einen Anspruch auf Schadensersatz. Ein
Sonderfall des Fixhandelskaufes ist das Börsentermingeschäft (§ 50 BörsG).