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Fixe Kosten
Im Gegensatz zu variablen Kosten von einer kurzfristigen Beschäftigungsänderung bzw.
der Änderung der Ausbringungsmenge unabhängige Kosten. Absolut fixe Kosten fallen zur
Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (z. B. Kfz-Steuern, Versicherungsprämien,
Mieten und Leasingbeiträge) unabhängig von der Beschäftigung an. Intervallfixe Kosten
verändern sich bei unterschiedlichen Beschäftigungsober- oder Untergrenzen sprunghaft
(z. B. zusätzliche Einstellung eines Mitarbeiters, zusätzliche Anmietung einer
Lagerhalle).