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Finanzierungskosten
Unter Finanzierungskosten sind alle Aufwendungen zu verstehen, die notwendig sind, um
einen Kredit aufzunehmen. Ob die Finanzierungskosten steuerlich berücksichtigt werden
können, hängt davon ab, zu welchem Zweck der Kredit verwendet wird. Finanzierungs- oder
Geldbeschaffungskosten können die Einkommensteuerbelastung in verschiedener Hinsicht
erheblich mindern. Sie können als Betriebsausgaben, als Werbungskosten, als
Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden, je nachdem,
zu welchem Zweck der Kredit verwendet wird. Sie sollten gegenüber dem Finanzamt stets
geltend gemacht werden.