Gebäudetechnik
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Festwertbewertung
 
Verfahren gem. § 240 III HGB zur vereinfachten Ermittlung der Menge und des Wertes von

Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens sowie von Roh-, Hilfs- und

Betriebsstoffen, die regelmäßig ersetzt werden, z. B. Gerüst- und Schalungsteile,

Hotelgeschirr usw., und in ihrem Gesamtwert für das Unternehmen von nachrangiger

Bedeutung sind. Diese Vermögensgegenstände können mehrere Jahre mit einer

gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert angesetzt werden, sofern ihr

Bestand in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen

Veränderungen unterliegt. Für Kontollzwecke ist alle drei Jahre eine vollständige

Inventur durchzuführen. Die Festwertbewertung ist nach US-GAAP und IAS grundsätzlich

nicht zulässig.