Gebäudetechnik
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Faktische Gesellschaft
 
(richtiger: "fehlerhafte" G.) wird eine Personengesellschaft genannt, der kein

Gesellschaftsvertrag zugrundeliegt, weil er entweder nicht abgeschlossen worden oder

nichtig ist. Ob die f. G. eine G. im Rechtssinne darstellt, ist bestr. Doch werden

gutgläubige Dritte geschützt; besteht bereits ein Gesellschaftsvermögen so werden die

Rechtsbeziehungen nicht nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung

abgewickelt, sondern es findet eine Liquidation statt.