Gebäudetechnik
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Energie-Contracting
 
vertragliche Abmachungen zur Erbringung von Energiedienstleistungen

Energie-Contracting bezeichnet vertragliche Abmachungen, nach denen gewisse Energielieferungen oder auch Energiedienstleistungen erbracht werden. Häufig handelt es sich um ein Energieliefer-Contracting, bei dem der Contractor (das ausführende Unternehmen) dem Contracting-Nehmer (Auftraggeber) jährlich bestimmte Mengen von (Heiz-)Wärme und/oder elektrischer Energie liefert. Dies geschieht mit Anlagen, die er selbst aufstellt (ggf. auch langfristig vorfinanziert) und für deren Betrieb er die volle Verantwortung übernimmt. (Der Begriff Anlagen-Contracting wird auch verwendet, ist aber wohl weniger angemessen als Energieliefer-Contracting, da die Energielieferung die zentrale Aufgabe des Contractors ist, die Anlagen-Erstellung dagegen nur ein Mittel zu diesem Zweck.) Dasselbe Contracting Verfahren wird für andere Energieträger wie z. B. Druckluft und Kälte vereinbart.

Der Vertrag wird häufig vorsehen, dass die aufgestellten Anlagen nach einer gewissen Laufzeit (z. B. nach 10 oder 20 Jahren) auf den Auftraggeber übergehen. Die Contracting-Verträge können auch diverse Zusatzvereinbarungen enthalten. Beispielsweise können diese regeln, dass der Contractor erneuerbare Energie liefert, dass er im Betrieb anfallende Abwärme der Nutzung zuführt oder dass er gewisse andere Ressourcen im Betrieb nutzen kann. Ebenfalls kann geregelt werden, wie sich Änderungen der Energiepreise auf die Zahlungen auswirken werden.

Energiespar-Contracting

Eine völlig andere Form des Contracting ist das Energiespar-Contracting (oder Einspar-Contracting), eine Art von Performance-Contracting. Hier liefert der Anbieter nicht Energie mit Hilfe selbst betriebener Anlagen, sondern verhilft dem Auftraggeber zu Energieeinsparungen, indem er z. B. dessen Anlagen oder Gebäude technisch verbessert oder auf deren Betrieb z. B. mit ausgefeilten Methoden und Regeleinrichtungen Einfluss nimmt (optimiertes Energiemanagement). Der Anbieter wird also bezahlt für eine Art von Dienstleistung und nicht etwa für eine Energielieferung. Die Bezahlung richtet sich in der Regel direkt nach den tatsächlich erzielten Einsparungen. Natürlich kann das Energie-Einspar-Contracting auch mit einem Energielieferungs-Contracting kombiniert werden, so dass am Ende eine Energiedienstleistung wie das Warmhalten von Wohn- oder Bürogebäuden die eigentliche Aufgabe des Contractors wird.

Grundgedanke des Energie-Contracting

Der Grundgedanke des Contracting ist, dass darauf spezialisierte Firmen diverse energetische Verbesserungen auf kompetentere und effizientere, damit auch kostengünstigere Weise planen und realisieren können. Dadurch, dass die finanzielle Verantwortung nicht für die Durchführung gewisser Maßnahmen, sondern für die Energielieferung oder aber für gewisse Einsparziele übernehmen, haben sie naturgemäß ein Interesse, diese Maßnahmen zum Erfolg zu führen, und zwar auf möglichst kostengünstige Weise. Der Auftraggeber vermeidet also das Risiko, dass ihm Maßnahmen verkauft werden, von denen er am Ende nicht oder nur unzureichend profitiert. Gleichzeitig erhält der Contractor meist eine größere Freiheit, die Maßnahmen entsprechend zu gestalten. Ein weiterer Aspekt ist die Finanzierung: Häufig vermeidet der Auftraggeber hohe Anfangsinvestitionen, da diese vom Contractor finanziert und erst später über die jährlichen Zahlungen amortisiert werden.

Contracting als Outsourcing; Vor- und Nachteile

Energie-Contracting kann als eine Form von Outsourcing betrachtet werden, da solche Leistungen wie Planung und Beauftragung technischer Verbesserungen, die traditionell von einem Unternehmen selbst durchgeführt worden wären, auf eine externe Firma übertragen werden. Die oben genannten Vorteile sind auch typisch für Outsourcing-Lösungen, während andererseits auch deren typische Nachteile auftreten können. So können etwa Kostennachteile dadurch entstehen, dass die Durchführung des Contracting einen höheren technischen Aufwand z. B. für Messeinrichtungen und einen höheren administrativen Aufwand für die vertraglichen Regelungen zur Folge haben kann. Ebenfalls sind relativ lange Vertragslaufzeiten notwendig, da die vorgenommenen Investitionen oft erheblich sind. Wenn zu kurze Laufzeiten angestrebt werden, werden damit nur längerfristig rentable technische Maßnahmen unmöglich gemacht. Es sollte dann zumindest erwogen werden, gewisse zusätzliche Maßnahmen wie z. B. den Ersatz von Fenstern separat durchzuführen.

Für den Contractor entstehen vertragliche Risiken, Betriebsrisiken und auch ein Bonitätsrisiko (vor allem wenn große Investitionen vorfinanziert werden). Da bei kommunalen Körperschaften das Bonitätsrisiko minimal ist, während andererseits der Finanzierungsaspekt für Kommunen sehr attraktiv sein kann, bietet sich in diesem Bereich das Contracting besonders an. Meistens wenig geeignet ist dieser Ansatz dagegen für kleinere Firmen oder für Private.