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Eintragung ins Handelsregister
Kaufleute sowie OHGs, KGs, GmbHs und Aktiengesellschaften (AGs) sind dazu verpflichtet,
ihr Unternehmen ins Handelsregister eintragen zu lassen. Das geschieht beim
Registergericht, in dessen Bezirk sich ihr Betrieb befindet. Einzelkaufleute, offene
Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften werden in die Abteilung A eingetragen.
In die Abteilung B werden GmbH’s und Aktiengesellschaften eingetragen. Die Anmeldung
muß in öffentlich beglaubigter Form erfolgen. Die Beglaubigung muß von einem Notar
vorgenommen werden.Die Anmeldung muß Angaben enthalten über Als Folge des
Handelsregistereintrages gelten jetzt die strengeren Gebräuche des Handelsrechts.
Darüber hinaus veröffentlicht das Registergericht die Eintragung ins Handelsregister im
Bundesanzeiger und in mindestens einem weiteren Blatt. Die Kosten der Eintragung richten
sich nach dem Geschäftswert. Dieser wird durch den Wert des Betriebsvermögens bestimmt,
also bei einer Neugründung nach der Summe des vorhandenen Eigenkapitals.