Gebäudetechnik
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Effektivklausel
 
Im Arbeitsrecht ist die E. eine in Tarifverträgen enthaltene, weitgehend übliche

Vereinbarung, wonach die tarifliche Lohnerhöhung zu dem bisherigen effektiven, durch

Einzelarbeitsvertrag festgesetzten Lohn des Arbeitnehmers hinzugezahlt werden muß (sog.

begrenzte E.). Damit wird aber der effektive Lohn nicht zum Tariflohn. Eine E., die

hierauf abzielt (sog. Effektivgarantieklausel), ist unzulässig und unwirksam (h. M.).

Auch die begrenzte E. wird vom BAG (NJW 1968, 1396) für nichtig gehalten.