Gebäudetechnik
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Drittaufwand
 
Unter Drittaufwand sind solche Kosten zu verstehen, die ein anderer als der

Steuerschuldner getragen hat, die aber durch die Einkünfteerzielung des Steuerschuldners

verursacht sind und sich bei ihm steuerlich auswirken sollen. Dies ist abzugrenzen von

denjenigen eigenen Aufwendungen, die ein Steuerschuldner zwar selbst trägt, die aber

einem Wirtschaftsgut gelten, das ihm nicht gehört. Drittaufwand ist nicht nur bei den

Gewinneinkünften, sondern auch im Rahmen der Überschußeinkünfte und sogar bei

Sonderausgaben möglich.