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Drittaufwand
Unter Drittaufwand sind solche Kosten zu verstehen, die ein anderer als der
Steuerschuldner getragen hat, die aber durch die Einkünfteerzielung des Steuerschuldners
verursacht sind und sich bei ihm steuerlich auswirken sollen. Dies ist abzugrenzen von
denjenigen eigenen Aufwendungen, die ein Steuerschuldner zwar selbst trägt, die aber
einem Wirtschaftsgut gelten, das ihm nicht gehört. Drittaufwand ist nicht nur bei den
Gewinneinkünften, sondern auch im Rahmen der Überschußeinkünfte und sogar bei
Sonderausgaben möglich.