Gebäudetechnik
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Dokumentanakkreditiv
 
Dokumentenakkreditive sind (in der Regel unwiderrufliche) Zahlungsversprechen von

Banken, die diese im Auftrag von Importeuren zugunsten von Exporteuren abgeben. Um Zahlung

zu erlangen, muß der akkreditivbegünstigte Exporteur die Akkreditivbedingungen

erfüllen, insbesondere bestimmte Dokumente (die den Versand, die Versicherung, eventuell

die Qualität der Güter und/oder andere Sachverhalte beweisen) vor Verfall des

Dokumentenakkreditivs vorlegen. Die Stellung eines Dokumentenakkreditivs verlangt der

Exporteur immer dann, wenn er wirtschaftliche und/oder politische Risiken in einem

Außenhandelsgeschäft erkennt und eine Vorauszahlung nicht durchzusetzen ist.