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Dokumentanakkreditiv
Dokumentenakkreditive sind (in der Regel unwiderrufliche) Zahlungsversprechen von
Banken, die diese im Auftrag von Importeuren zugunsten von Exporteuren abgeben. Um Zahlung
zu erlangen, muß der akkreditivbegünstigte Exporteur die Akkreditivbedingungen
erfüllen, insbesondere bestimmte Dokumente (die den Versand, die Versicherung, eventuell
die Qualität der Güter und/oder andere Sachverhalte beweisen) vor Verfall des
Dokumentenakkreditivs vorlegen. Die Stellung eines Dokumentenakkreditivs verlangt der
Exporteur immer dann, wenn er wirtschaftliche und/oder politische Risiken in einem
Außenhandelsgeschäft erkennt und eine Vorauszahlung nicht durchzusetzen ist.