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Direktionsrecht
ist das dem Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis zustehende Recht, einseitig den
Inhalt der Arbeitsleistung und die Arbeitsbedingungen zu bestimmen, soweit dies nicht
durch Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag festgelegt ist. Auf
Grund des D. kann der Arbeitgeber zur Arbeitsleistung und zum Verhalten des Arbeitnehmers
im Betrieb Weisungen erteilen, die der Arbeitnehmer auf Grund seiner Gehorsamspflicht
befolgen muß, soweit sie nicht gegen Gesetz, Vertrag, die guten Sitten oder gegen die
Fürsorgepflicht verstoßen; z.B. Rauchverbot während der Arbeit.