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Desinfektion (des Wassers)
Zu den wesentlichen Güteanforderungen an das Trinkwasser zählt die einwandfreie bakteriologische Beschaffenheit. Das Trinkwasser muss keimarm und frei von Krankheitserregern sein. Wenn erforderlich, muss das Wasser im Wasserwerk desinfiziert werden. Dabei handelt es sich um keine Entkeimung, wie dieser Vorgang fälschlicherweise oft bezeichnet wird, sondern um eine Desinfektion, bei der nicht alle Keime entfernt werden. Die Desinfektion stellt eine vorbeugende Maßnahme bei der Inbetriebnahme von Anlageteilen, bei der Aufbereitung von Oberflächenwässern und schwierigen Grundwässern, sowie bei der Wiederinbetriebnahme von Rohrleitungen nach Rohrbrüchen und unzureichender Wassererneuerung in Rohrleitungen und Wasserspeichern dar. Desinfektionsverfahren sind die Chlorung, die Ozonung, die Ultraviolettbestrahlung, und unter Umständen die Langsamfiltration und das Abkochen des Wassers. Das Abkochen des Wassers in den Haushalten ist eine Möglichkeit der Desinfektion in Katastrophenfällen, die Langsamfiltration ist nur bei Grundwasseranreicherung technisch einsetzbar und die UV-Bestrahlung beschränkt sich auf die Bereiche, wo eine länger anhaltende Desinfektionswirkung nicht erforderlich ist. Vor Inbetriebnahme, nach Reparaturarbeiten und nach Störfällen in Anlagen der Wasserwerke, sowie in Transport- und Versorgungsleitungen sind Desinfektionsarbeiten mit besonderer Sorgfalt durchgeführt.