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Chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW)
Sammelbezeichnung für organische chemische Verbindungen, die mindestens ein direkt an einem Kohlenstoffatom gebundenes Chloratom enthalten. CKW sind in vielen Produkten zu finden; die Anwendungsgebiete reichen von Lösemitteln, Kühlmitteln, Hydraulikflüssigkeiten, PVC-Kunststoff, Papierbeschichtungsmitteln usw. bis hin zu Pestiziden.
CKW werden je nach Struktur und Chlorierungsgrad (Anzahl der Chloratome pro Kohlenstoffatom) durch Mikroorganismen praktisch nicht oder nur sehr langsam abgebaut (hohe Persistenz) und können sich in Fettgeweben von Tieren und Menschen anreichern. Sie unterscheiden sich erheblich in ihrer Wirkung auf die Umwelt; manche sind von großer Giftigkeit, und bei einigen wurde eine krebserzeugende Wirkung festgestellt.
An verschiedenen Orten der Bundesrepublik Deutschland gelangten CKW. (Lösemittel) durch unsachgemäße Lagerung, undichte Abwasserleitungen, Unfälle oder unerlaubtes Einleiten ins Grundwasser. Es wurden stellenweise Konzentrationen gemessen, die über den vom Bundesgesundheitsamt empfohlenen Höchstkonzentrationen für CKW im Trinkwasser lagen.
Die Einleitung von CKW. ist ab 01. 01. 1990 nach dem Abwasserabgabengesetz abgabepflichtig.
Chlorierte Kohlenwasserstoffe, CKW, chlorhaltige organische Verbindungen; Wirkstoffe von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, wie DDT, Hexachlorcyclohexan, sowie auch viele technische Lösemittel aus anderen Bereichen.