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Cap
Zinsbegrenzungsvertrag bzw. Kauf einer Garantie, daß die eigenen Zinszahlungen eine
bestimmte Zinsobergrenze nicht übersteigen. Der Käufer eines Cap hat somit die
Gewißheit, daß seine Zinskosten eine festgelegte Obergrenze nicht überschreiten bzw.
bei steigenden Zinsen vom Vertragspartner ausgeglichen werden. Bei einer Vereinbarung
einer Zinsuntergrenze spricht man von einem Floor. Werden sowohl Zinsunter- als auch
-obergrenzen vereinbart, handelt es sich um einen Collar.