Gebäudetechnik
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Buchwertklausel
 
Bei der Buchwertklausel handelt es sich um eine Vereinbarung, durch die in einer

Auseinandersetzungsbilanz die Aktiva einer Gesellschaft nur mit ihrem Buchwert und nicht

mit ihrem Verkehrswert eingestellt werden. Besteht zwischen Buchwert und Verkehrswert ein

krasses Mißverhältnis, so kann die Buchwertklausel gegen die guten Sitten verstoßen und

damit nichtig sein.