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Buchwertklausel
Bei der Buchwertklausel handelt es sich um eine Vereinbarung, durch die in einer
Auseinandersetzungsbilanz die Aktiva einer Gesellschaft nur mit ihrem Buchwert und nicht
mit ihrem Verkehrswert eingestellt werden. Besteht zwischen Buchwert und Verkehrswert ein
krasses Mißverhältnis, so kann die Buchwertklausel gegen die guten Sitten verstoßen und
damit nichtig sein.