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Buchungssatz
Angabe der Konten in bestimmter Form, auf denen ein Geschäftsvorfall im Rahmen der
doppelten Buchführung erfaßt wird. Üblich ist die Nennung der Sollbuchung an erster und
der Habenbuchung an zweiter Stelle. Z.B. lautet der Buchungssatz beim Barkauf einer
Maschine: "Per Maschine an Kasse", wobei mit "per" die Sollbuchung und
mit "an" die Habenbuchung charakterisiert werden. Die Bezeichnung
"per" wird zum Teil auch weggelassen. Mitunter wird anstelle von "an"
auch ein Schrägstrich (/) gesetzt. Soweit mehr als zwei Konten auf einer Seite
angesprochen werden, führt dies zu sog. zusammengesetzten Buchungssätzen. Bei der
doppelten Buchführung muß aber dennoch der Betrag aller Sollbuchungen und aller
Habenbuchungen übereinstimmen. Wann ein Geschäftsvorfall im Soll und wann im Haben zu
buchen ist, hängt von der Kontenart ab. Bei einem Aktivkonto (Passivkonto) werden der
Anfangsbestand und die Zugänge auf der Soll-Seite (Haben-Seite) und die Abgänge auf der
Haben-Seite (Soll-Seite) erfaßt. Bei Erfolgskonten werden die Aufwendungen im Soll und
Erträge im Haben gebucht. Gemäß den Grundsätzen ordnungsmäßiger Dokumentation sind
die Buchungssätze klar und übersichtlich in der Buchhaltung festzuhalten.