Bringschuld   Bringschuld ist eine Schuld, die der Schuldner dadurch erfüllt, daß er die vereinbarte 
 
    Leistung am Wohnort des Gläubigers erbringt. Die Bringschuld muß im Vertrag 
 
    ausdrücklich vereinbart werden, wobei es gleichgültig ist, ob ein mündlicher oder 
 
    schriftlicher Vertrag vorliegt.  
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