Bringschuld Bringschuld ist eine Schuld, die der Schuldner dadurch erfüllt, daß er die vereinbarte
Leistung am Wohnort des Gläubigers erbringt. Die Bringschuld muß im Vertrag
ausdrücklich vereinbart werden, wobei es gleichgültig ist, ob ein mündlicher oder
schriftlicher Vertrag vorliegt.
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