Gebäudetechnik
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Bringschuld
 
Bringschuld ist eine Schuld, die der Schuldner dadurch erfüllt, daß er die vereinbarte

Leistung am Wohnort des Gläubigers erbringt. Die Bringschuld muß im Vertrag

ausdrücklich vereinbart werden, wobei es gleichgültig ist, ob ein mündlicher oder

schriftlicher Vertrag vorliegt.