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Betriebsnotwendiges Kapital
Unter betriebsnotwendigem Kapital versteht man das gesamte Eigen- und Fremdkapital, das
zum Zweck der betrieblichen Leistungserstellung im Unternehmen gebunden ist. Ermittelt
wird es auf der Grundlage der Bilanzwerte. Betriebsnotwendiges Kapital darf keinen anderen
Verwendungszwecken zugeführt werden. Es kann beispielsweise nicht auf dem Kapitalmarkt
zur Verzinsung angelegt werden. Auf der Grundlage des betriebsnotwendigen Kapitals werden
in der Kostenrechnung die entgangenen kalkulatorischen Zinsen berechnet.