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Betriebseinnahmen
Güter, die dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Gewinneinkunft zufließen und in Geld
oder Geldeswert bestehen, gelten als Betriebseinnahmen bei der steuerlichen
Gewinnermittlung. Leistungen, die unentgeltlich erfolgen, werden unter Umständen als
fiktive Betriebseinnahmen angesetzt. Auch Einnahmen aus einer Nebentätigkeit können
Betriebseinnahmen sein. Betriebseinnahmen sind zugeflossen, wenn der Empfänger über das
Geld oder über die in Geldeswert bestehenden Güter wirtschaftlich verfügen kann.