Gebäudetechnik
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Betriebsausgaben
 
Diejenigen Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlaßt sind, zählen im Sinne der

steuerlichen Gewinnermittlung zu den abzugsfähigen Betriebsausgaben. Für ihre

Abzugsfähigkeit kommt es nicht darauf an, ob sie notwendig, üblich oder zweckmäßig

sind. Es obliegt dem Betriebsinhaber festzulegen, welche Aufwendungen er für den Betrieb

bzw. im beruflichen Interesse für erforderlich hält. Das Finanzamt überprüft die

Aufwendungen grundsätzlich nicht ihrer Höhe nach oder auf ihre kaufmännische

Notwendigkeit hin. Bestimmte einzelgesetzlich geregelte Betriebsausgaben dürfen aber den

steuerlichen Gewinn nicht mindern.