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Betriebsaufspaltung
Betriebsaufspaltung ist die Aufspaltung des Unternehmens in zwei rechtlich selbständige
Unternehmen. Das Besitzunternehmen überläßt Wirtschaftsgüter, die zu den wesentlichen
Grundlagen des Betriebs gehören, miet- oder pachtweise an das von ihm beherrschte
Betriebsunternehmen, welches Produktion und Vertrieb übernimmt. Hieraus ergibt sich der
Vorteil, daß das verpachtete Anlagevermögen im Konkurs des Betriebsunternehmens nicht in
die Konkursmasse fällt. In steuerlicher Hinsicht hat dies zur Folge, daß das
Besitzunternehmen trotz scheinbar lediglich vermögensverwaltender Tätigkeit zu
versteuernde Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt.