Gebäudetechnik
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Beteiligungsfinanzierung
 
Finanzierung eines Unternehmens von außen mit Eigenkapital. Beteiligungsfinanzierung

kann durch den Eigentümer selbst bei Gründung oder durch Nachschuß von eigenem Kapital,

durch eine Ausgabe von Anteilscheinen bei einer Kapitalerhöhung oder durch die

Neuaufnahme von Gesellschaftern erfolgen. Die Eigenkapitalüberlassung kann in Form von

Sacheinlagen, Geldeinlagen oder durch Überlassung von Rechten erfolgen. Durch die

Beteiligungsfinanzierung erwirbt der Kapitalgeber ein Miteigentumsrecht, einen Anspruch

auf Gewinn- und Verlustanteil am bilanziellen Substanzwert, den stillen Reserven, dem

Firmenwert sowie ein Anteil am Liquidationserlös. Je nach Rechtsform ist mit der

Beteiligungsfinanzierung eine Mitwirkung an der Geschäftsführung verbunden.