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Beteiligungsfinanzierung
Finanzierung eines Unternehmens von außen mit Eigenkapital. Beteiligungsfinanzierung
kann durch den Eigentümer selbst bei Gründung oder durch Nachschuß von eigenem Kapital,
durch eine Ausgabe von Anteilscheinen bei einer Kapitalerhöhung oder durch die
Neuaufnahme von Gesellschaftern erfolgen. Die Eigenkapitalüberlassung kann in Form von
Sacheinlagen, Geldeinlagen oder durch Überlassung von Rechten erfolgen. Durch die
Beteiligungsfinanzierung erwirbt der Kapitalgeber ein Miteigentumsrecht, einen Anspruch
auf Gewinn- und Verlustanteil am bilanziellen Substanzwert, den stillen Reserven, dem
Firmenwert sowie ein Anteil am Liquidationserlös. Je nach Rechtsform ist mit der
Beteiligungsfinanzierung eine Mitwirkung an der Geschäftsführung verbunden.