Gebäudetechnik
.
deutsch english francais italinao
 Suche

 Startseite
 Organisation
 Know How
 Online Forum
 Links

 Anmeldung

 

Login Funktionen
Hauptseite
Grunddaten ändern
Kontaktpersonen verwalten
Logout
 Über GBT
 FAQ & Hilfe Tool
 Ziele
 Bedingungen
 eMail
  Lexikon/Glossar     Suche :       0 Einträge
 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
Beleihungswert
 
Im Rahmen einer Kreditprüfung für dingliche Kreditsicherheiten (z. B. Grundstücke,

Gebäude, Vorräte) festgelegter Wert, bis zu dem ein Kreditgeber die

Vermögensgegenstände als verwertbare Kreditsicherheit akzeptiert. In Höhe eines

individuell vom Kreditgeber festgelegten Ganzen oder Teils dieses Wertes, d. h. bis zur

sogenannten Beleihungsgrenze wird dann eine verbriefte Sicherheit über die bewerteten

Vermögensgegenstände, z. B. in Form einer Grundschuld oder Hypothek, ausgestellt und

dient dem Kreditgeber als Sicherheit. Als Beleihungsgrenzen haben sich in der Bankpraxis,

z. B. für festverzinsliche Wertpapiere zwischen 70 und 90 Prozent, für Aktien zwischen

50 und 70 Prozent, für Grundstücke zwischen 60 und 80 Prozent vom Beleihungswert

eingespielt. Insbesondere bei Forderungen ist aufgrund deren Ungewißheit bzw. eventueller

Uneinbringlichkeit eine Beleihungsgrenze schwer festlegbar. Häufig stellt die

festgestellte Beleihungsgrenze den im Fall einer Liquidation bzw. Zwangsversteigerung

erzielbaren Liquidationswert dar.