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Beleihungswert
Im Rahmen einer Kreditprüfung für dingliche Kreditsicherheiten (z. B. Grundstücke,
Gebäude, Vorräte) festgelegter Wert, bis zu dem ein Kreditgeber die
Vermögensgegenstände als verwertbare Kreditsicherheit akzeptiert. In Höhe eines
individuell vom Kreditgeber festgelegten Ganzen oder Teils dieses Wertes, d. h. bis zur
sogenannten Beleihungsgrenze wird dann eine verbriefte Sicherheit über die bewerteten
Vermögensgegenstände, z. B. in Form einer Grundschuld oder Hypothek, ausgestellt und
dient dem Kreditgeber als Sicherheit. Als Beleihungsgrenzen haben sich in der Bankpraxis,
z. B. für festverzinsliche Wertpapiere zwischen 70 und 90 Prozent, für Aktien zwischen
50 und 70 Prozent, für Grundstücke zwischen 60 und 80 Prozent vom Beleihungswert
eingespielt. Insbesondere bei Forderungen ist aufgrund deren Ungewißheit bzw. eventueller
Uneinbringlichkeit eine Beleihungsgrenze schwer festlegbar. Häufig stellt die
festgestellte Beleihungsgrenze den im Fall einer Liquidation bzw. Zwangsversteigerung
erzielbaren Liquidationswert dar.