Gebäudetechnik
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Basel II
 
Basel II (Basel zwei) beschreibt die Neugestaltung der Eigenkapitalvorschriften der Kreditinstitute, mit dem Ziel, die Stabilität des internationalen Finanzsystems zu erhöhen. Risiken im Kreditgeschäft sollen besser erfasst werden und somit soll die Eigenkapitalvorsorge der Kreditinstitute risikogerechter gestaltet werden. Das bedeutet, je höher das Risiko des Kreditnehmers, desto höher muss der Eigenkapitalanteil bei der Kreditvergabe sein. Die Bonität des Unternehmens spielt also eine wesentliche Rolle bei der Vergabe von Krediten (bisher wurde ein einheitlicher Prozentsatz von 8% bei der Vergabe von Firmenkrediten angesetzt).
Pläne legte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht erstmals im 1999-06 vor, seitdem bemüht man sich die neuen Regeln möglichst verträglich und verständlich für Banken und mittelständische Unternehmen (MU´s) zu gestalten. Auch die IHK (Industrie- und Handelskammer) hat sich über den DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) in diese Diskussion mit eingebracht und unterstützt die Unternehmen, sich auf diese Veränderungen einzustellen.
Eine endgültige Fassung der Bestimmungen von Basel II soll am 2003-05-01 erscheinen, die dann ab dem 2006-12-31 in Kraft treten soll. Der Zeitraum dazwischen wird für Studien genutzt, um die voraussichtlichen Belastungen der Kreditinstitute zu prüfen.
Durch Basel II wird der Wandel im Bereich der Unternehmensfinanzierung stark beschleunigt. Rating soll somit die Finanzierungskosten der mittelständischen Unternehmen senken und neue Finanzierungsquellen erschließen.
Die Kosten für ein externes Rating sind abhängig von der Unternehmensgröße und von den Aufwendungen des Unternehmens während des Verfahrens.