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Geschäftsbetrieb
ist eine selbständig ausgeübte, auf
Gewinn
gerichtete und für die Dauer bestimmte
Tätigkeit. Unter einem kaufmännischen G. versteht das HGB einen in kfm. Weise
eingerichteten
Gewerbebetrieb
(Handelsgewerbe). Er wird unter einer Handelsfirma betrieben
und erfordert eine kfm. Buchführung. Ein handwerklicher Betrieb, der nicht schon als
Handelsgewerbe
gilt, weil er eines der Grundhandelsgeschäfte nach § 1 II HGB betreibt,
unterliegt gleichfalls den für Kaufleute nach dem HGB geltenden Vorschriften, wenn er
nach Art und Umfang einen kfm. eingerichteten G. erfordert; er soll daher in das
Handelsregister
eingetragen werden.