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Gehörschutz
Gehörschutz ist ein
Mittel
der passiven Lärmbekämpfung und kann sowohl aktiv als auch passiv wirken. Als passiven Gehörschutz bezeichnet man Watte, Gehörschutz-Stöpsel, Gehörschutz-Kapseln, Gehörschutz-Helme und im weiteren Sinne auch Schallschutzanzüge. Aktiver Gehörschutz ist der Einsatz von Antilärm.
Mit dem Gehörschutz lässt sich am Trommelfell eine Pegelminderung zwischen 30 und 40 dB erreichen. Die erreichbare Pegelminderung ist i.d.R. bei hohen Frequenzen grösser als bei niedrigen.
Gemäss der Unfall-Verhütungsvorschrift Lärm müssen bei einem Beurteilungspegel von 85 dB(A) dem Arbeitnehmer persönliche Schallschutzmittel zur Verfügung gestellt werden. Ab einem Beurteilungspegel von 90 dB(A) besteht eine Benutzungspflicht für Gehörschutz Obwohl das Tragen von Gehörschutz an lärmintensiven Arbeitsplätzen (Arbeitsplatzlärm) vorgeschrieben ist, wird er häufig von den Betroffenen abgelehnt, da der Gehörschutz als lästig empfunden wird und der Betroffene von der Außenwelt isoliert wird. Aus persönlichem Interesse sollte jedoch schon ab einem Pegel von 80 dB(A) Gehörschutz getragen werden und dies nicht nur am Arbeitsplatz, sondern z.B. auch bei lärmintensiven Freizeitbeschäftigungen wie Motorsport, Sportschiessen etc.
Freizeitlärm