Geb�udetechnik
.
deutsch english francais italinao
 Suche

 Startseite
 Organisation
 Know How
 Online Forum Gebäudetechnik
 Links

 Anmeldung

 Passwort vergessen?

Partner Login

Partner ID
 
 Passwort

 Über GBT Gebäudetechnik
 FAQ & Hilfe Tool
 Ziele
 Bedingungen
 eMail
  Lexikon/Glossar Gebäudetechnik     Suche :       3811 Einträge
 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
Dauerschuldverhältnis
 
ist ein Schuldverhältnis, das sich nicht in einmaligen Erfüllungshandlungen erschöpft

(z.B. Kauf, Werkvertrag), sondern eine Verpflichtung zu einem fortlaufenden Tun,

Unterlassen oder Verhalten begründet (z.B. Miete, Gesellschaft, Arbeitsvertrag). Auf ein

D. finden grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften über Schuldverhältnisse

entsprechende Anwendung. Doch sind die gestaltenden Rechtsgeschäfte der Anfechtung und

des Rücktritts vom Vertrag, die sonst auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

zurückwirken, hier weitgehend – insbes. nach Beginn des D. – durch die erst

für die Zukunft wirkende Kündigung ersetzt. So hat z.B. die Anfechtung eines Arbeits-

oder Gesellschaftsvertrags wegen eines Willensmangels nach Beginn des D. nach der Rspr.

nur die Wirkung einer (fristlosen) Kündigung. Die Möglichkeit der Ausgestaltung von D.

durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (übermäßige Laufzeit usw.) ist beschränkt (§

11 Nr. 12 AGBG).