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Klärschlamm
Bezeichnung für den ausgefaulten bzw. auf sonstige Weise stabilisierten Schlamm aus Kläranlagen. Klärschlamm aus häuslichen Abwässern enthält viele Nähr- und Humusstoffe und kann unter bestimmten Voraussetzungen als Düngemittel verwendet werden. Einzelheiten regelt die Klärschlamm-Verordnung vom 01. 07. 1992 (BGBl. I S. 912). Klärschlamm kann je nach Abwasserart und Behandlungsverfahren umwelt-/gesundheitsgefährdende Stoffe wie Krankheitskeime und
Schwermetalle
(z. B. Cadmium, Blei, Quecksilber) enthalten. Anfang der 90er Jahre mußten rd. 60 Mio. m3 K. entsorgt werden; dies entspricht einer Trockenmasse von etwa 3 Mio. Tonnen.
aus Großkläranlagen ist meist mit verschiedensten Stoffen belastet und wird demzufolge nur noch ungern von der Landwirtschaft abgenommen. Es bleibt dann nur noch das Verbringen auf Deponien oder das Verbrennen. Beide Lösungen sind wegen der hohen Transportkosten, des hohen Energieverbrauchs und wegen der ökologischen Belastung keine Dauerlösung