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Kostenträgerrechnung
 
Die Kostenträgerrechnung ist die dritte und letzte Stufe der Kostenrechnung. Sie baut auf der Kostenartenrechnung und der Kostenstellenrechnung auf. Die Kostenträgerrechnung ermittelt die entstandenen Herstellungs- und Selbstkosten und rechnet sie den Produkten und Leistungseinheiten, also den Kostenträgern zu. Dabei unterscheidet man zwischen einer Kostenträgerzeitrechnung (Periodenrechnung) und einer Kostenträgerstückrechnung. Die Kostenträgerrechnung ist Voraussetzung für die Kalkulation, für die Bewertung betrieblicher Leistungen und für preispolitische Entscheidungen. Insbesondere für die produktbezogene Ergebnisrechnung auf Voll- und Teilkostenbasis ist sie ein wichtiges Instrument.

Unter einem Kostenträger versteht man, abhängig vom Auswertungszweck, ein einzelnes Stück, einen Auftrag (Kunden- oder Fertigungsauftrag), eine Charge, ein Produkt oder eine Produktgruppe. In Dienstleistungsunternehmen sind Kostenträger z.B. ein Projekt, eine Theateraufführung, eine Operation im Krankenhaus, ein bearbeiteter Bauantrag in der Stadtverwaltung. Mit der Kostenträgerrechnung soll gezeigt werden, wofür - für welche Produkte und Leistungen - die Kosten entstehen. Man will erkennen können, wie hoch die Kosten sind, die ein Produkt als Produktkosten verursacht bzw. als zugeschlüsselte Strukturkosten zu tragen hat.

Kostenträgerrechnung ist ein Sammelbegriff für:

1. Kalkulation (Einzelstück- oder Auftragsbetrachtung)
2. Stückkalkulation, Vor-, Zwischen- und Nachkalkulation eines Auftrags
3. Kostenträgerzeitrechnung (Nachweis der Kosten aller in einer Periode hergestellten Produkte)
4. Plankostenträgerrechnung, Istrechnung, Soll - Ist - Vergleich, Bewertung der Bestandsänderungen.

Wenn Kosten und Leistungen exakt pro Fertigungsauftrag erfasst werden, kann dieser mitlaufend nachkalkuliert werden und es ist ebenso möglich, verdichtete Nachkalkulationen für Kundenaufträge, für Halb- und Fertigprodukte oder für ganze Produktgruppen aufzubauen. Die Wahl der untersten hierarchischen Ebene in der Kostenträgerrechnung (meistens der Fertigungsauftrag) bestimmt den möglichen Detaillierungsgrad der Auswertungen.

Der Begriff Kostenträger ist typisch für absenderorientiertes Denken im Rechnungswesen. Man will sämtliche Kosten des Unternehmens auf die Kostenträger verrechnen, um erkennen zu können, inwiefern diese Kosten auch durch die Marktpreise gedeckt werden. Dies kann aber nie richtig gelingen, weil kein direkter Verursachungszusammenhang zwischen hergestellter und verkaufter Menge und Strukturkosten besteht.

Berechnet man in der Kostenträgerrechnung die vollen Herstell- oder die Selbstkosten, muss man sich immer darüber klar sein, dass die entstehenden Werte nie exakt sein können. Die Nachkalkulation stellt die Istkosten eines Produktes oder Auftrags fest. Mit der Auftragsnachkalkulation wird ermittelt, inwiefern die Istkosten eines Auftrags von den vorkalkulierten Kosten dieses Auftrags abgewichen sind.