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  Lexikon/Glossar Gebäudetechnik     Suche :       3811 Einträge
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Meinungsführer (opinion leader)
 
M. sind im wesentlichen Apparate und Stoffe zur Diagnose, Verhütung, Behandlung und<br />
<br />
Linderung von Krankheiten und Behinderungen des Menschen. Die genaue, außerordentlich<br />
<br />
perfektionistische Begriffsbestimmung findet sich in § 3 des Medizinproduktegesetzes<br />
<br />
&amp;#150; MPG &amp;#150; vom 2. 8. 1994 (BGBl. I 1963). Das Gesetz regelt Herstellen,<br />
<br />
Inverkehrbringen und Betreiben von M., nämlich im einzelnen Vorschriften für das<br />
<br />
Errichten, Betreiben und Anwenden von M., §§ 22&amp;#150;24, sowie ein Überwachungssystem,<br />
<br />
§§ 25&amp;#150;32 MPG. Im Zusammenhang mit diesem ist die Einführung eines<br />
<br />
Betriebsbeauftragten (Sicherheitsbeauftragter für M., § 31 MPG) sowie eines besonderen<br />
<br />
Medizinprodukteberaters, § 32 MPG, vorgesehen. Das Gesetz soll zu einer weitgehenden<br />
<br />
Vereinheitlichung des einschlägigen Regelungsbereichs dienen. Zuständige<br />
<br />
Vollzugsbehörden sind das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie die<br />
<br />
Physikalisch-technische Bundesanstalt.