Geb�udetechnik
.
deutsch english francais italinao
 Suche

 Startseite
 Organisation
 Know How
 Online Forum Gebäudetechnik
 Links

 Anmeldung

 Passwort vergessen?

Partner Login

Partner ID
 
 Passwort

 Über GBT Gebäudetechnik
 FAQ & Hilfe Tool
 Ziele
 Bedingungen
 eMail
  Lexikon/Glossar Gebäudetechnik     Suche :       3811 Einträge
 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
Maßgeblichkeit der Handelsbilanz
 
für die Steuerbilanz bedeutet: Die handelsrechtlichen Ansatz- und

Bewertungsvorschriften gelten auch für die Steuerbilanz, soweit keine steuerrechtliche

Sonderregelung besteht = Steuerbilanz zieht mit (§ 5 I 1 EStG). Bilanzierungsverbote in

der Handelsbilanz gelten auch für die Steuerbilanz, z.B. für selbstgeschaffene

immaterielle Anlagegüter. Ein Aktivierungswahlrecht in der Handelsbilanz wird steuerlich

zur Aktivierungspflicht, z.B. hinsichtlich des entgeltlich erworbenen Geschäftswerts, ein

Passivierungswahlrecht dagegen steuerlich zum Passivierungsverbot, denn der Kaufmann darf

sich in der Steuerbilanz nicht ärmer machen.Ansatz- und Bewertungswahlrechte müssen in

der Handels- und Steuerbilanz einheitlich ausgeübt werden, z.B. lineare oder degressive

Abschreibung (§ 5 I S. 2 EStG), wobei steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten auch in der

Handelsbilanz angesetzt werden dürfen ( umgekehrte Maßgeblichkeit).