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  Lexikon/Glossar Gebäudetechnik     Suche :       3811 Einträge
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Innenverhältnis
 
Innenverhältnis bezeichnet die gesellschaftlichen Rechtsbeziehungen der einzelnen

Gesellschafter (Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft) untereinander. Dazu gehört

z.B. die gesetzliche oder vertragliche Regelung der Gewinnverteilung, der

Geschäftsführung oder einer Treuepflicht (Wettbewerbsverbot). Das Außenverhältnis

betrifft dagegen die Rechtsbeziehungen der Gesellschaft zu dritten Personen und bestimmt,

ob die Gesellschaft als solche durch Rechtshandlungen gebunden wird, die für sie

vorgenommen werden.