.
Suche
Startseite
Organisation
Know How
Online Forum Gebäudetechnik
Links
Anmeldung
Passwort vergessen?
Partner Login
Partner ID
Passwort
Über GBT Gebäudetechnik
FAQ & Hilfe Tool
Ziele
Bedingungen
eMail
Lexikon/Glossar Gebäudetechnik Suche :
3811
Einträge
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil)
Sie gehören zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung
und knüpfen an dem
eigentlichen Jahresabschluß, also der
Bilanz
und GuV sowie dem Anhang an, während die
Grundsätze ordnungsmäßiger Dokumentation sowie der
Inventur
vorgelagert sind. Die
Grundsätze ordnungsmäßiger
Bilanzierung
(GoBil) können in die formellen und
materiellen GoBil unterteilt werden. Zu den formellen GoBil zählen zum einen der
Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit, der Grundsatz der formellen und der
Grundsatz der materiellen Bilanzkontinuität. Die materiellen GoBil umfassen die
Bilanzierungs-, die Bewertungs- und die ergänzenden Grundsätze. Die
Bilanzierungsgrundsätze (= Ansatzgrundsätze) bestimmen, welche Aktiva und welche Passiva
als solche – unabhängig von deren Höhe – in der
Bilanz
auszuweisen sind. Dies
hängt wesentlich von dem Begriffsinhalt des Vermögensgegenstandes und der
Schulden
ab
sowie von eventuell bestehenden Einzelregelungen, z. B. über Aktivierungshilfen. Die
Bewertungsgrundsätze regeln die Frage der Höhe der Wertansätze. Der Grundsatz der
Vorsicht (= Vorsichtsprinzip) hat dabei im deutschen Bilanzrecht die mit Abstand größte
Bedeutung. Seine konkrete Ausprägung erfährt das Vorsichtsprinzip insbesondere im:
Realisationsprinzip, Imparitätsprinzip, Anschaffungswertprinzip sowie im Grundsatz der
Einzelbewertung aber auch im
Maßgeblichkeitsprinzip
der Handels für die Steuerbilanz.
Daneben zählen zu den materiellen GoBil auch ergänzende Grundsätze, wie der Grundsatz
der Richtigkeit und Vollständigkeit, der Grundsatz der
Wirtschaftlichkeit
und
Wesentlichkeit sowie das Going-Concern-Prinzip. Unterschiede zu IAS und US-GAAP bestehen
vor allem bei den materiellen GoBil, und zwar im wesentlichen im Hinblick auf die
Hierarchie
und den Stellenwert, der den einzelnen Vorschriften beigemessen wird. Dies
liegt letztlich darin begründet, daß die deutschen GoB ausgehend von der
Gläubigerschutzfunktion abgeleitet werden, während die IAS und US-GAAP auf der
Informationsfunktion und dem Postulat der
Fair Presentation
des Jahresabschlusses für die
Anteilseigner basieren.