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Sprinkler

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Sprinkler
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12 Dec 2004
21:35:16
Wasser
Sprinkler ,Feuerlösch- und Brandschutzanlagen

Hello, Im Anhang Text und Link zu Ihrem Thema, Viel Erfolg und Rohr frei! Gruss Windig

Feuerlösch- und Brandschutzanlagen Einleitung Feuerlöschanlagen dienen als brandbekämpfende Maßnahmen dem abwehrenden Brandschutz. Sie werden dort eingesetzt, wo das Brandrisiko z.B. durch eine hohe Brandbelastung, eine rasche Brandausbreitung oder erhebliche Sachwerte erhöht oder ein schneller und wirksamer Löschangriff durch die Feuerwehr nicht möglich ist. Es werden


- selektiv und

- abschnittsweise wirkende Anlagen unterschieden [14]. Zu den selektiv wirkenden Anlagen zählen Sprinkleranlagen, bei denen nur diejenigen Löschdüsen ausgelöst werden, in deren Wirkungsbereich ein Brand erkannt wird. Abschnittsweise wirkende Löschanlagen werden bei der Erkennung eines Brandes für einen ganzen Raum oder für ein gesamtes Einzelobjekt ausgelöst. Dies ist z.B. der Fall bei Kohlensäurelöschanlagen, die im Brandfall den gesamten Raum mit Kohlendioxid fluten.


Selbsttätige Löschanlagen sind in der Regel mit einer Brandmeldeanlage (s. Brandmeldeanlagen) oder einzelnen automatischen Brandmeldern (s. Automatische Brandmelder) ausgerüstet, damit ein Brand bereits im Entstehungstadium erkannt und unmittelbar die Löschanlage aktiviert werden kann. Gleichzeitig wird eine Brandmeldung an eine ständig besetzte Stelle oder die Feuerwehr weitergeleitet. Damit die Feuerlöschanlage auch dann aktiviert werden kann, wenn die automatische Auslöseeinrichtung nicht anspringt, werden im Schutzbereich der Anlage und in der Löschzentrale Elemente zur Handauslösung installiert.

Brandschutzanlagen umfassen neben Einrichtungen zum Löschen auch solche zur Brandeindämmung, wie z.B. das Abriegeln von Brandabschnitten und das Schließen von Rauchklappen (s. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen).


Sprinkleranlagen

Eine Sprinkleranlage ist eine ständig betriebsbereite Löschanlage, bei der aus einem im Schutzbereich ortsfest verlegten Rohrleitungssystem Löschwasser abgegeben wird. Die Löschwasserleitungen enthalten Löschdüsen, sogenannte Sprinkler, die im betriebsbereiten Zustand verschlossen sind. Die Auslösung einer Sprinkleranlage erfolgt automatisch: Steigt die Temperatur im Wirkungsbereich eines Sprinklers auf den Wert der Nennöffnungstemperatur, wird die einzelne Löschdüse zur Verteilung von Löschwasser freigegeben.

Ein wesentlicher Vorteil von Sprinkleranlagen liegt darin, daß sie direkt bei der Branderkennung aktiv in das Brandgeschehen eingreifen können, ohne daß zuvor anwesende Personen evakuiert werden müssen. Zu den typischen Einsatzbereichen von Sprinkleranlagen zählen daher Gebäude, in denen sich meist viele Personen aufhalten, wie z.B. Warenhäuser und Krankenhäuser, aber auch großflächige Objekte und Räume, wie z.B. Lagerhallen.

Für einen einwandfreien Einsatz müssen die Löschwasserleitungen ständig unter Druck stehen. Wird ein Sprinkler geöffnet, so entsteht in der Leitung zwischen dem Sprinkler und dem zugeordneten Alarmventil ein Druckabfall. Das Alarmventil hat die Aufgabe, im Falle eines Druckabfalls, die Wasserversorgung für die betreffenden Sprinkler zu steuern und eine Alarmierung auszulösen.

Zu jeder Sprinkleranlage gehört eine mechanisch akustische Alarmanlage. Die akustischen Alarmeinrichtungen sind so auszuwählen, daß der Alarm jederzeit durch Personen wahrgenommen werden kann. Zusätzlich zur akustischen Alarmierung muß der Alarm an eine ständig besetzte Stelle weitergeleitet werden. Diese Alarmeinrichtungen sind u.a. erforderlich, um den Wasserschaden durch einen Löscheinsatz gering zu halten, denn eine Sprinkleranlage muß von Hand abgeschaltet werden [3].

Sprinkleranlagen werden in DIN 14489 [1] genormt. Insbesondere für die Planung und Installation gelten die Richtlinien des VdS [2]. Es werden die folgenden Bauformen unterschieden [1]:

- Naßanlage (N):

Das Rohrnetz der Sprinkleranlage ist bis zu den Sprinklern ständig mit Wasser gefüllt. Eine Installation in frostgefährdeten Bereichen ist aus diesem Grunde nicht zu empfehlen.

- Trockenanlage (T):

Eine Sprinkleranlage gilt als Trockenanlage, wenn ihr Rohrnetz zwischen Alarmventil und den Sprinklern mit Luft gefüllt ist und erst beim Öffnen eines Sprinklers für den Löschwasserfluß freigegeben wird. Trockenanlagen werden überwiegend in frostgefährdeten Bereichen installiert.

- Trockenschnellanlage (TS):

Als Trockenschnellanlage gilt eine schnell ansprechende Trockenanlage, bei der das Öffnen des Alarmventils und damit das Füllen des Sprinklerrohrnetzes mit Wasser bereits vor dem Öffnen eines Sprinklers durch Rauchmelder oder Flammenmelder bewirkt wird. Die Funktion der Anlage muß auch bei Nichtansprechen der Brandmelder (s. Automatische Brandmelder) oder bei Störung der Brandmeldeanlage erhalten bleiben. Trockenschnellanlagen werden dort installiert, wo mit einer schnellen Brandausbreitung und Frostgefahr zu rechnen ist.

- Tandemanlage (TD)

Eine Tandemanlage ist eine Trockenanlage, die an das Sprinklerrohrnetz einer Naßanlage angeschlossen ist. Tandemanlagen werden z.B. dort installiert, wo frostgefährdete Bereiche mit Trockenanlage an Bereiche mit Naßanlagen angrenzen.

- Vorgesteuerte Anlagen (V)

Als vorgesteuerte Anlage gilt eine Trockenschnellanlage, die nur durch eine Brandmeldeanlage mit automatischen Brandmeldern in Verbindung mit dem Ansprechen eines Sprinklers ausgelöst wird. Das Öffnen eines Sprinklers allein bewirkt noch kein Öffnen der Ventilstation. Bei Störungen der Brandmeldeanlage wird die Anlage zur Trockenanlage. Das Einsatzgebiet der vorgesteuerten Anlagen sind Bereiche, in denen beschädigte Sprinkler oder Rohrleitungsundichtigkeiten hohe Sachschäden verursachen können, z.B. EDV-Bereiche.


Auslegung

Die Bemessung von Sprinkleranlagen richtet sich zunächst nach der im jeweiligen Schutzbereich vorliegenden Brandgefahr (BG). Die Brandgefahr leitet sich aus der Brandbelastung und der Brandausbreitung ab. In [2] werden vier Klassen der Brandgefahr unterschieden:

- BG 1: Schutzbereiche mit niedriger Brandbelastung und geringer Brennbarkeit der Gebäude und deren Inhalt.

- BG 2: Schutzbereiche mit mittlerer Brandbelastung und mittlerer Brennbarkeit.

- BG 3: Schutzbereiche in Produktionsbereichen mit großer Brandbelastung und hoher Brennbarkeit.

- BG 4: Schutzbereiche mit Lagerung von Stoffen und Waren.

Weiterhin werden bei der Auslegung von Sprinkleranlagen die folgenden Kenngrößen herangezogen [2]:

- Wirkfläche:

Die Wirkfläche einer Sprinkleranlage ist die größte Fläche, die rechnerisch noch ausreichend mit der vorgeschriebenen Wassermenge versorgt werden kann. Sie ist abhängig von der Brandgefahr und beträgt in den meisten Fällen 260 - 300 m2.

- Betriebszeit:

Die Betriebszeit gibt die Mindestzeit an, während der die vorgeschriebene Löschwassermenge vorhanden sein muß.

- Wasserbeaufschlagung:

Mit der Wasserbeaufschlagung wird die Menge Wasser in mm (Höhe) angegeben, die pro Minute auf die schützende Fläche sprüht (2,5 - 30 mm).

- maximale Schutzfläche je Sprinkler:

Die maximale Schutzfläche je Sprinkler gibt die Fläche an, die ein Sprinkler rechnerisch mit Wasser besprüht. Sie ist abhängig von der Größe der Brandgefahr und der Bauart des Sprinklers. Tabelle 1 zeigt die maximale Schutzfläche für verschiedene Sprinklertypen und Brandgefahren.



Art des Sprinklers Schutzfläche in m!EXP2! BG 1 BG 2 BG 3 BG 4 Normalsprinkler 9 9 9 9 Schirmsprinkler 21 12 9 9 Seitenwandsprinkler 9 9 9 nicht zulässig





Wasserversorgung

Als Wasserquellen für Sprinkleranlagen können Versorgungsleitungen (s. Versorgung von Brandschutz- und Löschanlagen), Hochbehälter, Druckluftwasserbehälter sowie Pumpenanlagen in Verbindung mit Wasserleitungsnetzen, Vorratsbehältern oder natürlichen Quellen (s. Unabhängige Löschwasserversorgung) eingesetzt werden.

Bei den Löschwasserquellen für Sprinkleranlagen werden


erschöpfliche und

unerschöpfliche Wasserquellen unterschieden. Unerschöpfliche Wasserquellen können den Wasserbedarf mindestens für die geforderte Wirkdauer sicherstellen. Erschöpfliche Wasserquellen können hingegen nur einen begrenzten Wasserbedarf oder eine verkürzte Wirkdauer sicherstellen. Tabelle 2 beschreibt Möglichkeiten, die beiden Arten der Wasserversorgung zu kombinieren und nennt die jeweilig zulässigen Einsatzbereiche. Es ist anzumerken, daß eine erschöpfliche Wasserquelle durch eine unerschöpfliche Wasserquelle ersetzt werden kann.



Tabelle 2: Wasserversorgung von Sprinkleranlagen [1] Einsatzbereich von Sprinkleranlagen Wasserquellen unerschöpflich erschöpflich für kleine Brandgefahren - 1 bis etwa 1000 Sprinkler 1 - bis etwa 5000 Sprinkler 1 1 bis etwa 10000 Sprinkler 2 1 über 10000 Sprinkler 2 2





Auslöseelemente

Das Auslöseelement eines Sprinklers soll die Löschwasserleitung freigeben, wenn die Temperatur im Wirkungsbereich die Nennöffnungstemperatur erreicht. Für diese Aufgabe werden Glasröhrchen mit einer bestimmten Flüssigkeitsfüllung oder Stäbe mit einer bestimmten Metallegierung verwendet, die bei der Nennöffnungstemperatur zerstört werden. Das Auslöseelement ist so auszuwählen, daß die Nennöffnungstemperatur etwa 30°C über der höchsten Umgebungstemperatur liegt, die unter normalen Betriebsbedingungen im Wirkungsbereich des einzelnen Sprinklers herrscht [3]. Tabelle 3 zeigt die Nennöffnungstemperaturen und die dazugehörige Farbkennzeichnungen für Sprinkler.



Tabelle 3: Nennöffnungstemperaturen von Sprinklern [3] Art des Sprinklers Nennöffnungstemperatur in °C Farbe Schmelzlotsprinkler 68/74 ungefärbt 93/100 weiß 141 blau 182 gelb 227 rot Glasfaßsprinkler 57 orange 68 rot 79 gelb 93 grün 141 blau 182 hellviolett 204/260 schwarz






Ortsfeste Pulverlöschanlagen Pulverlöschanlagen sind ortsfest eingebaute Löschanlagen, die als Löschmittel Pulver (s. Löschmittel Pulver) verwenden. Sie werden in DIN 14492 [4] genormt. Das Löschpulver wird in Drucktanks gelagert, aus denen es im Bedarfsfall mittels eines Treibgases durch ein Rohrleitungssystem zum Brandort gefördert wird. Im Schutzbereich wird das Pulver über Düsen verteilt. Dort greift das Löschpulver in den chemischen Verbrennungsprozeß ein und bringt den Brand bei günstiger Ausbringung in nur sehr kurzer Zeit zum Erliegen. Das Löschmittel Pulver wird insbesondere bei der Brandbekämpfung von brennbaren Flüssigkeiten oder Gasen eingesetzt. Aus diesem Grund finden sich Pulverlöschanlagen häufig in:


Chemieanlagen und deren Prozeßanlagen,

Ölkellern,

Füllstationen,

Verdichter- und Pumpstationen und

Übergabestationen für Öl und Gas [5]. Wesentliche Elemente einer Pulverlöschanlage sind die Auslöse- und Steuerelemente, Druckminderer und Sicherheitsventile. Zur Bereitstellung des Löschpulvers sind, abhängig von der Anlagengröße, auch mehrere Stahlbehälter zulässig. Das Volumen eines Pulverbehälters liegt zwischen 50 und 4000 l.


Maßnahmen für einen erfolgreichen Löscheinsatz

Der Vorrat an Löschpulver einer Pulveranlage ist begrenzt. Für einen erfolgreichen Löscheingriff muß eine solche Anlage daher eine sofortige und endgültige Wirkung haben. Räume, in denen eine Pulveranlage installiert werden soll, müssen so beschaffen sein, daß sich die für den Löscheingriff erforderliche Pulvermenge im gesamten Schutzgebiet gleichmäßig verteilen kann und daß davon keine größeren Mengen entweichen können. Um letzteres zu gewährleisten, sollen sämtliche Feuerschutzabschlüsse, wie z. B. Türen, Tore und Klappen mit Schließvorrichtungen ausgerüstet werden, die bei Aktivierung der Löschanlage selbsttätig schließen. Eventuell vorhandene Lüftungsanlagen müssen mit der Löschanlage gekoppelt sein und bei deren Auslösung automatisch abschalten. Die Düsen sind so auszuwählen und zu installieren, daß eine möglichst gleichmäßige Beaufschlagung mit der Pulverwolke erfolgt. Gegebenenfalls sind besonders gefährdete Bereiche mit einer erhöhten Anzahl Düsen auszustatten. Der Löschstrahl muß so gerichtet und dosiert sein, daß brennende Stoffe durch ihn nicht aufgewirbelt und im Raum verteilt werden können [5].


Schutzbereich

Pulverlöschanlagen werden vorwiegend für den Raumschutz eingesetzt. Sie können aber auch zum Schutz einzelner Objekte eines Raumes eingesetzt werden, wenn gewährleistet ist, daß die Löschanlage wirksam in das Brandgeschehen eingreift, noch bevor der Brand auf benachbarte Objekte übergreifen kann.

- Raumschutz:

Bei der Auslegung einer Pulverlöschanlage für einen Raum dient das Bruttovolumen des Raumes als Bemessungsgrundlage. Soll die Anlage für mehrere Räume ausgelegt werden, ist das Bruttovolumen des größten Raumes maßgeblich. Von dem Bruttovolumen können die Volumina von nichtbrennbaren Gebäudeteilen wie Säulen oder Fundamenten abgezogen werden, sofern in diese kein Pulver dringen kann. Für geschlossene Räume ist die erforderliche Pulver-Grundmenge mit 0,6 kg Pulver pro m3 Raum-Bruttovolumen anzusetzen [5].

- Objektschutz:

Für einen erfolgreichen Löscheinsatz, muß das gesamte Objekt in eine gleichmäßige löschwirksame Pulverwolke gehüllt werden können. Für Objekte, die nach mindestens 4 Richtungen durch Boden, Decke oder Wände abgegrenzt sind, ist ein Pulverbedarf von 1,0 kg/m3 Objektvolumen zu veranschlagen. Für Schutzobjekte, die kein durch räumliche Begrenzungen definiertes Volumen haben, wie Objekte innerhalb eines Raumes oder Freianlagen, ist ein virtuelles Raumvolumen zu ermitteln. Pro Kubikmeter des virtuellen Raumvolumens sind 1,2 kg Pulver bereitzuhalten. Bei offenen Behältern mit brennbaren Flüssigkeiten sind für jeden Quadratmeter Oberfläche 4 kg Pulver vorzuhalten [5].


Pulverbedarf

Die Pulver-Vorratsmenge einer Pulverlöschanlage umfaßt die


Einsatzmenge,

die Zuschlagsmenge und

die Reservemenge [5]. Die Einsatzmenge setzt sich aus der Grundmenge und einem Aufschlag zusammen. Unter Grundmenge wird diejenige Menge verstanden, die für einen erfolgreichen Löscheinsatz nach 3.2.3.2 bestimmt wird. Wenn Pulver durch Öffnungen aus dem Schutzraum dringt, verringert sich die für den Löscheinsatz bereitstehende Pulvermenge. Zur Kompensation solcher Abströmverluste ist ein Aufschlag von 4 kg Pulver je Quadratmeter nicht verschließbarer Raumbegrenzungsfläche auf die Pulver-Grundmenge vorzusehen.

Verluste, die sich durch das Verbleiben von Pulver in den Vorratsbehältern und in den Rohrleitungen ergeben, werden durch eine Pulver-Zuschlagsmenge berücksichtigt.

Da die Pulver-Einsatzmenge durch die Aktivierung der Anlage komplett verbraucht wird, ist es zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft der Pulveranlage erforderlich, die Pulvervorräte innerhalb eines kurzen Zeitraumes wieder aufzufüllen. Wenn die Ersatzbeschaffung innerhalb von 36 Stunden nicht gewährleistet werden kann, ist eine Pulver-Reservemenge bereitzuhalten. Da auch mit der Reservemenge ein erfolgreicher Löscheinsatz durchführbar sein muß, ist die Reservemenge mit 100% der Summe aus Einsatz- und Zuschlagmenge zu bemessen. Die Reservemenge ist in separaten Behältern zu lagern [5].


Personenschutz

Wird die Löschanlage in Räumen installiert, in denen Personen anwesend sind und durch einen Löscheinsatz gefährdet werden können, muß sie mit einer selbsttätigen akustischen Warnanlage gekoppelt werden. Das Warnsignal muß sich deutlich von betriebsüblichen Signalen unterscheiden und muß in allen Bereichen des Raumes gut zu hören sein. Wenn die Möglichkeit besteht, daß sich im Brandfalle Personen im zu schützenden Raum aufhalten, so darf das Ausströmen des Pulvers nicht unmittelbar mit dem Ertönen des Warnsignals erfolgen sondern muß um eine Zeitspanne verzögert sein, während der es den Anwesenden möglich ist, den Raum sicher zu verlassen. Im allgemeinen sollte der Zeitraum zwischen Alarmbeginn und Ausströmen des Löschpulvers ca. 30 Sekunden nicht überschreiten [3].


Treibmittel

Das Treibmittel in einer Pulverlöschanlage dient dazu,


den Pulverbehälter auf den erforderlichen Betriebsdruck aufzuladen,

das Löschmittel zu fördern und auszutreiben und

den Pulverbehälter nachzuladen, um einen schnellen Druckabfall zu verhindern [5]. Als Treibgas in ortsfesten Pulverlöschanlagen wird bevorzugt Stickstoff eingesetzt. Die Treibgasvorräte sind speziell für die Löschanlage zu installieren und dürfen nicht mit anderen Verbrauchern gekoppelt werden. Als Treibgasbehälter dienen Gasdruckflaschen, die, je nach Größe der Anlage, auch in Flaschenbatterien zusammengefaßt werden können. Die Treibmittelversorgung ist so auszulegen, daß die gesamte , für den Löscheinsatz erforderliche Pulvermenge innerhalb von 30 Sekunden ausgestoßen werden kann. Die Treibmittelversorgung muß so bemessen und organisiert werden, daß auch zur Förderung der Reserve-Pulvermenge ausreichend Treibmittel zur Verfügung steht. Treibmittel und Pulver dürfen auch gemeinsam in einem Druckbehälter gelagert werden [5].


Auslösung der Pulverlöschanlage

Die Auslösung einer Pulverlöschanlage kann automatisch oder von Hand geschehen. Damit eine Pulverlöschanlage auch bei Versagen eines automatischen Auslösesystems aktiviert werden kann, ist zusätzlich zu einer automatischen Steuerung immer eine Handauslösung zu installieren. Die automatische Auslösung kann auf mechanischem, pneumatischem oder elektrischem Wege erfolgen. Die Kombination von mehreren Auslösemechanismen ist zulässig.

Bei der Verwendung von Thermomaximalmeldern als Auslöseelemente einer Pulverlöschanlage sollten diese ansprechen, wenn die Temperatur im Schutzbereich einen Wert von 72°C übersteigt. Liegt die Maximaltemperatur bei Normalbetrieb bei 40°C oder darüber, so müssen Auslöseelemente gewählt werden, deren Auslösetemperatur etwa 40°C über dieser Temperatur liegt [5].


Ortsfeste Schaumlöschanlagen

Ortsfeste Schaumlöschanlagen sind Feuerlöschanlagen, betrieben mit dem Löschmittel Schaum. Sie gelten nach DIN 14493 [6] auch dann als ortsfest, wenn das Schaummittel durch Zumischerfahrzeuge oder bewegliche Geräte dem Wasser zugemischt wird. Schaumlöschanlagen bestehen u.a. aus Pumpen, Vorratsbehältern für Schaummittel, Zumischeinrichtungen, Schaumerzeugern, einer Auslösungseinrichtung und dem Rohrleitungs- und Verteilersystem.

Bei den Schäumen wird basierend auf der Verschäumungszahl zwischen Schwerschaum, Mittelschaum und Leichtschaum (s. Löschmittel Schaum) unterschieden. Analog des eingesetzten Schaumes werden ortsfeste Schaumlöschanlagen in:


Schwerschaumlöschanlagen,

Mittelschaumlöschanlagen und

Leichtschaumlöschanlagen eingeteilt. Schwer- und Mittelschaumanlagen werden zum Löschen von Bränden in Tanklagern eingesetzt, Leichtschaumlöschanlagen werden in Gebäuden installiert.

Für einen wirksamen Löscheingriff von Mittel- und Schwerschaumlöschanlagen ist sicherzustellen, daß der austretende Schaum die gesamte zu beschäumende Fläche ausreichend abdeckt [7, 8]. Dabei sind die Fließweiten des Schaumes, Wurfweiten, eventuelle Hindernisse, der Abbrand und die Art des Objektes zu berücksichtigen. Leichtschaumanlagen müssen das Gebäude oder den Raum löschwirksam füllen [10].

Bei der Verwendung von Leichtschaum kann es vorkommen, daß dieser durch Türen aus dem zu schützenden Raum austreten kann und für einen effektiven Löscheinsatz dann nicht mehr zur Verfügung steht. Daher sollten für die Öffnungen des Raumes automatische Schließvorrichtungen vorgesehen werden, die mit dem Ansprechen der Schaumlöschanlage aktiviert werden. Im Falle der Auslösung der Anlage ist vor Ort eine akustische Alarmanlage zu aktivieren [3].

Um die Wasserversorgung auch im Notfall gewährleisten zu können, müssen geeignete Einspeiseeinrichtungen für die Feuerwehr bereitgehalten werden. Damit auch die Hauptabsperr- und Verteilungseinrichtungen im Brandfall betätigt werden können, sind sie entweder in der Löschzentrale oder auf entsprechende Weise im Gelände unterzubringen. Die Löschanlage muß von Hand auszulösen und zu bedienen sein.

Der Schaummittelverbrauch in Liter pro Minute wird anhand des Wasserbedarfs in Liter pro Minute und der prozentualen Zumischung (s. Löschmittel Schaum) berechnet. Der Einsatzvorrat an Schaummittel ist dann diejenige Menge die notwendig ist, das größte Einzelobjekt 30 Minuten lang zu beschäumen. Als Gesamtschaummittelvorrat ist die zweifache Menge des Einsatzvorrates vorzuhalten. Das Schaummittel ist so zu lagern, daß die Löschanlage kontinuierlich betrieben werden kann. Die Schaummittelbehälter sind nach Möglichkeit in der Löschzentrale unterzubringen oder sie sollen in unmittelbarer Nähe aufgestellt werden. Die empfohlenen Lagertemperaturen sind einzuhalten [10].

Die Zumischung des Schaummittels zum Wasser kann entweder in der Löschzentrale (zentrale Zumischung) oder im Gelände kurz vor den Schaumerzeugern (dezentrale Zumischung) erfolgen. Bei der zentralen Zumischung werden Schaummittel und Wasser einer gemeinsamen Wasser-Schaummittelgemisch-Leitung von der Löschzentrale zu den Schaumerzeugern gefördert. Die dezentrale Zumischung erfordert zwei getrennte Leitungen für Schaummittel und Wasser zur Zumischstelle.

Um die Anlage vor Ablagerungen von Schaummittelresten zu schützen sind die schaumführenden Anlagenteile mit Anschlüssen zum Spülen auszurüsten. Die Betriebsbereitschaft einer Schaum-Löschanlage ist vom Betreiber monatlich zu überprüfen. Eine ernstfallmäßige Naßprobe ist einmal im Jahr an wechselden Objekten durchzuführen. Die verwendeten Schäume dürfen gegenüber den Anlagenteilen nicht korrodierend wirken [7, 8].

Die wichtigen Kenngrößen zur Bemessung von Schaumlöschanlagen sind die Wasserbeaufschlagung, der Schaummittelbedarf und die Mindestbetriebszeit [10]. Für die unterschiedlichen Typen von Schaumlöschanlagen gelten verschiedene Richtwerte zur Bemessung, die in den folgenden Abschnitten erläutert werden.


Schwerschaumlöschanlagen

Der Wasserbedarf einer Schwerschaumlöschanlage hängt von der zu beschäumenden Fläche ab. Wenn die Löschanlage mehrere voneinander getrennte Objekte schützen soll, ist bei der Bemessung das größte Einzelobjekt maßgebend. Bei Tanklägern wird der Wasserfluß durch die Nettofläche des Auffangraumes oder die Tankfläche bestimmt. Der erforderliche Wasserfluß muß mindestens 120 Minuten zur Verfügung stehen [7]. Die Schaumaufgabestellen sind so anzuordnen, daß eine möglichst gleichmäßige Beschäumung erreicht werden kann.

- Festdachtanks mit/ ohne Schwimmdecke:

Der Wasserfluß bei Tanks mit einem festen Tankdach bis zu einem Durchmesser von 20 m, auch solchen mit Schwimmdecke, soll 6,6 Liter pro Minute und Quadratmeter Tragfläche betragen. Bei Tanks mit einem Durchmesser über 20 m ist der Wasserfluß je Meter erweitertem Durchmesser um 0,2 m pro Minute und Quadratmeter Tankfläche zu erhöhen. Tabelle 4 gibt die Anzahl der mindestens erforderlichen Schaumaufgabestellen für Festdachtanks an.



Tabelle 4: Anzahl der erforderlichen Schaumaufgabestellen für Festdachtanks [7] Tankdurchmesser in m Anzahl der Schaumaufgabestellen < 8 1 > 8 - 18 2 > 18 - 25 3 > 25 - 32 4 > 32 - 40 5 > 40 - 45 6 > 45 - 52 7 > 52 je 20 m Tankumfang eine





- Schwimmdachtanks mit Schaumleitring:

Bei Schwimmdachtanks mit Schaumleitring ist ein Wasserfluß von 6,6 Liter je Minute und Quadratmeter Ringfläche zu gewährleisten. Die Ringfläche umfaßt den Tankmantel und den Schaumleitring. Schwimmdachtanks ohne Schaumring haben den gleichen Wasserbedarf wie Festdachtanks [10].

Für Schwimmdachtanks mit Schaumleitring ist etwa je 26 m Tankumfang eine Schaumaufgabestelle vorzusehen. Als Richtlinie für die erforderliche Anzahl an Schaumaufgabestellen gilt Tabelle 5.



Tabelle 5: Schaumaufgabestellen für Schwimmdachtanks mit Schaumleitring [7] Tankdurchmesser in m Anzahl der Schaumaufgabestellen <= 17 2 <= 25 3 <= 33 4 <= 42 5 <= 50 6 <= 58 7 <= 66 8 >66 je 20 m Tankumfang eine




- Auffangräume:

Neben den Tanks selbst müssen auch die Auffangräume, in denen die Tanks installiert sind beschäumbar sein. Für Auffangräume mit stehenden Behältern beträgt der Wasserbedarf 3 Liter je Minute und Quadratmeter des Auffangraumes. Bei liegenden Behältern besteht ein erhöhter Schaummittelvorrat von 6,6 Liter pro Minute und Quadratmeter des Auffangraumes. Die Schaumzuleitungen für Auffangräume müssen getrennt von denen für Tanks verlegt werden.


Mittelschaumlöschanlagen

Der Wasserbedarf von Schaumlöschanlagen richtet sich nach der zu beschäumenden Fläche. Bei Tanklagern ist dies die Nettofläche der Tanks und des Auffangraumes. Wenn die Mittelschaumlöschanlage für mehrere Objekte installiert werden soll, so ist das größte Einzelobjekt zur Auslegung heranzuziehen. Der Wasserfluß muß für mindestens 60 Minuten zur Verfügung stehen.

- Festdachtanks mit/ohne Schwimmdach:

Bei Tanks mit einem festen Tankdach bis zu einem Durchmesser von 20 m ist ein Wasserfluß von 3 Liter pro Minute und Quadratmeter Tankfläche zu veranschlagen. Für Tanks mit einem größeren Durchmesser ist der Wasserfluß je Meter Zunahme des Tankdurchmessers um 0,2 Liter pro Minute und Quadratmeter Tankfläche zu erhöhen. Gleiches gilt für Festdachtanks mit Schwimmdecke und Schwimmdachtanks ohne Schaumleitring. Tabelle 6 gibt die Anzahl mindestens erforderlicher Schaumaufgabestellen für Festdachtanks an.



Tabelle 6: Schaumaufgabestellen für Festdachtanks [8] Tankdurchmesser in m Anzahl der Schaumaufgabestellen <= 18 2 <= 25 3 <= 32 4 <= 40 5 <= 45 6 <= 52 7 > 52 je 20 m Tankumfang eine





- Schwimmdachtanks mit Schaumleitring

Bei Schwimmdachtanks mit Schaumleitring ist von einem Wasserfluß von 3 Liter je Minute und Quadratmeter für die Ringfläche auszugehen. Die Ringfläche wird von dem Tankmantel und dem Schaumleitring gebildet. Für Schwimmdachtanks mit Schaumleitring ist die Anzahl der erforderlichen Schaumaufgabestellen nach Tabelle 5 zu bestimmen.



Leichtschaumlöschanlagen

Zur Bemessung von Leichtschaumlöschanlagen ist die Größe des Schutzraumes maßgeblich. Die Wasserversorgung der Anlage ist so zu konzipieren, daß ausreichend Wasser für einen 30-minütigen Löscheinsatz zur Verfügung steht [9].



Ortsfeste Kohlensäurelöschanlagen

Kohlesäurelöschanlagen sind ortsfeste Löschanlagen, die als Löschmittel Kohlendioxid verwenden. Sie werden eingesetzt, um Brände in ihrer Entstehungsphase zu löschen. Die löschwirksame CO2-Konzentration wird so lange erhalten, bis die Gefahr einer Rückzündung gebannt ist.

Durch die Freisetzung von Kohlendioxid (s. Löschmittel Kohlendioxid) wird der Sauerstoffgehalt der Luft im Löschbereich auf einen Wert herabgesetzt, bei dem der Verbrennungsvorgang nicht weiter abläuft. Raumschutzanlagen verwenden gasförmiges Kohlendioxid, bei Objektschutzanlagen und losem Brennmaterial wird Kohlendioxid in der Form von Nebel, bei Flüssigkeitsbränden als Nebel oder Schnee eingesetzt [3]. Kohlendioxid eignet sich besonders zum Löschen von


brennbaren Flüssigkeiten,

brennbaren Gasen,

elektrischen und elektronischen Einrichtungen und von

festen Stoffen wie Holz, Papier und Textilien. Typische Einsatzgebiete von CO2-Anlagen sind daher z.B.


Betriebe zur Lackherstellung

Ölbäder,

Druckmaschinen,

elektrische Schalträume und

EDV-Anlagen [11]. Der Betrieb einer CO2-Anlage ist dort für den Objektschutz zugelassen, wo sichergestellt werden kann, daß der Brand sich nicht vor dem Ansprechen der Anlage auf benachbarte Objekte ausweiten kann [11].


Lagerung von Kohlendioxid

Kohlendioxid wird in flüssiger Form unter Druck in Gasflaschen gelagert, die je nach Größe der Anlage auch zu einer Flaschenbatterie verbunden werden können. Unter Berücksichtigung des Lagerdruckes werden


Hochdruckanlagen und

Niederdruckanlagen unterschieden. In Hochdruckanlagen (etwa 40 bar) kann Kohlendioxid bei Raumtemperatur gelagert werden. Im Lagerraum ist eine Temperatur zwischen 0 und 35°C einzustellen. Um Kohlendioxid bei Niederdruck (etwa 20 bar) im flüssigen Zustand lagern zu können, ist die Lagertemperatur konstant unter -20°C zu halten. Bei einem Temperaturanstieg auf über -20°C würde der Druck im Lagerbehälter ansteigen. Um dies zu verhindern werden die Lagerbehälter mit Sicherheitsventilen ausgerüstet, die entsprechende Mengen Kohlendioxid ablassen. Damit die bei einem Ausfall der Kühlung abzulassende Gasmenge gering gehalten werden kann, werden die Kohlendioxidbehälter wärmeisoliert. Nach [11] muß die Isolierung so beschaffen sein, daß bei einem Ausfall des Kühlaggregates und einer angenommenen Umgebungstemperatur von 30°C pro Stunde nicht mehr als 0,05% der erforderlichen CO2-Vorratsmenge über das Sicherheitsventil abgeblasen werden.


Maßnahmen beim Löscheinsatz

Die Wirksamkeit von Kohlendioxid beruht auf der Absenkung des Sauerstoffgehaltes. Für einen erfolgreichen Löscheinsatz ist es daher erforderlich, das Nachströmen von Sauerstoff in den Schutzbereich und das Ausströmen von CO2 aus dem Schutzbereich zu minimieren. Das bedeutet für die Gestaltung des Raumes, in dem eine CO2-Anlage installiert ist, daß Öffnungen des Raumes im Brandfall selbsttätig schließen müssen und Lüftungsanlagen automatisch ausgeschaltet werden.

Um Personen, die sich im Schutzbereich aufhalten, durch den herabgesetzten Sauerstoffgehalt nicht zu gefährden und um ihnen eine angemessene Zeit zu geben, die ihnen das sichere Verlassen des Löschbereiches ermöglicht, sind die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:


Installation einer selbsttätigen akustischen Warnanlage

Berücksichtigung einer Vorwarnzeit zwischen Abgabe des Alarmsignals und der Freigabe des Löschmittels (in der Regel max. 30 s)

Türen und Verschlüsse zu Fluchtwegen müssen auch von innen zu öffnen sein. Die Warnzeit kann entfallen, wenn die Anlage nur für den Objektschutz ausgelegt ist und durch den Löscheinsatz keine Personen gefährdet werden können.


Bemessung

Die für einen erfolgreichen Löscheinsatz in einem Berechnungsbereich erforderliche CO2-Menge wird in Abhängigkeit seiner Umfassungsfläche und seines rechnerischen Volumens bestimmt. Das rechnerische Volumen ist das von der Umfassungsfläche eingeschlossene Volumen. Die Umfassungsfläche wird folgendermaßen festgelegt:

- Raumschutz:

Die Umfassungsfläche ist die Summe der Flächen aller Wände, Decken und des Fußbodens, die den Berechnungsbereich begrenzen. Öffnungsflächen werden mitberücksichtigt. Gleiches gilt für umschlossene Einzeleinrichtungen.

- Einrichtungsschutz (Objektschutz):

Zur Ermittlung der Umfassungsfläche von nur teilweise oder nicht umschlossenen Einrichtungen sind die nicht verschließbaren Öffnungen des Berechnungsbereiches durch gedachte Begrenzungsflächen zu ergänzen. Der so gebildete Berechnungsbereich muß den durch die CO2-Anlage zu schützenden Bereich voll umschließen.

Zuschläge zur Einsatzmenge sind dann zu berücksichtigen, wenn Brandgut vorhanden ist, zu dessen Verbrennung ein niedrigerer Sauerstoffgehalt der Luft ausreicht (z. B. Wasserstoff, Acetylen) oder wenn CO2 durch Öffnungen des Raumes entweichen kann. [11] enthält ein Verfahren zur Bestimmung des CO2-Bedarfes. Elektronische Datenverarbeitungsanlagen werden bei den Berechnungen besonders berücksichtigt.

Eine Kohlensäurelöschanlage kann übergreifend für mehrere Flutungsbereiche installiert werden. Bei der Auslegung einer solchen Anlage ist dann darauf zu achten, daß der größte Flutungsbereich als Bemessungsgrundlage gewählt wird.

Für einen schnellen und wirkungsvollen Löscheinsatz muß eine gleichmäßige und schnelle Verteilung des Kohlendioxids im Schutzraum gewährleistet sein. Die Düsen sind entsprechend anzuordnen und so auszurichten, daß keine brennenden Stoffe aufgewirbelt oder verspritzt werden können. Für Anlagen, die einen Raum schützen, ist im allgemeinen mindestens eine Düse je 30 m2 Grundfläche vorzusehen. Bei größeren Bränden ist mit einem stärkeren Auftrieb von Gasen zu rechnen. Dieser Auftrieb könnte verhindern, daß Kohlendioxid, das aus einer Düse in der Raumdecke tritt, in untere Bereiche des Raumes gelangt und dort keine ausreichend hohe Kohlendioxidkonzentration mehr erreicht wird. Um dennoch eine Füllung der unteren Raumteile mit Kohlendioxid zu ermöglichen, sollte bei hohen Räumen (> 5 m) eine Düse auf 1/3 der Raumhöhe installiert werden [11].

Die Kohlendioxidlagerung in Flaschen stellt keine unerschöpfliche Löschmittelquelle dar. Aus diesem Grunde sind besondere Vorkehrungen zu treffen, die die Anlage auch kurze Zeit nach einem Brandfall in einen betriebsbereiten Zustand zurückversetzen. Bis zum Wiederauffüllen der Kohlendioxidvorräte darf maximal eine Zeit von 36 Stunden verstreichen. Kann eine Wiederbeschaffung des Löschmittels innerhalb der Frist nicht gewährleistet werden, oder sind an die Kohlendioxid-Löschanlage mehr als 5 Flutungsbereiche angeschlossen, ist zusätzlich zu der CO2-Einsatzmenge eine mindestens gleich große Reservemenge für die Anlage vorzusehen. Die Reservemenge muß über Rohrleitungen direkt mit der Anlage verbunden sein. Wegen erhöhter Brandgefahr muß auch für Anlagen, die im Bereich vollständig erhitzter, brennbarer Flüssigkeiten installiert sind, eine Reservemenge Löschmittel vorgesehen werden. Wegen der hohen Anforderungen an die Verfügbarkeit des Löschmittels dürfen keine weiteren Verbraucher auf die Kohlendioxidvorräte zugreifen. Für die CO2-Vorratsbehälter gelten die Richtlinien für Druckbehälter.


Sprühwasser-Löschanlagen

Sprühwasseranlagen sind ortsfeste Löschanlagen, die im wesentlichen aus festverlegten Rohrleitungen mit offenen Löschdüsen, Ventilstationen und einer Auslöseeinrichtung bestehen. Sie werden zum Schutz von Räumen und Objekten eingesetzt, bei denen mit einer schnellen Brandausweitung zu rechnen ist und bei denen Wasser als Löschmittel eingesetzt werden kann. Im Unterschied zu Sprinkleanlagen werden Sprühwasseranlagen häufig für den Schutz einzelner Objekte genutzt. Einsatzbereiche von Sprühwasser-Löschanlagen sind z.B.


Flugzeughallen,

Müllbunker und Müllverbrennungsanlagen,

Feuerwerkskörper- und Munitionsfabriken,

Kraftwerksanlagen und

Bühnen [12]. Sprühwasseranlagen können im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes auch zum Kühlen von Räumen und Objekten eingesetzt werden. Es besteht die Möglichkeit, nur einzelne Anlagengruppen oder die gesamte Anlage auszulösen. Im Gegensatz zu Sprinkleranlagen, deren Auslöseelemente auch als Düsen dienen, erfolgt die Auslösung von Sprühwasseranlagen über separate manuelle oder automatische Auslösevorrichtungen.

Die Wasserbeaufschlagung richtet sich nach


der Form und den Maßen des zu schützenden Raumes,

der Art des Objektes,

der Art und Menge des zu schützenden Gutes,

der Höhe und Art der Lagerung und

möglichen Windeinflüssen. Die Grenzen für die Wasserbeaufschlagung liegen zwischen 5 und 60 Litern pro Minute und m2. Die Wassermenge muß je nach Brandrisiko zwischen 5 und 60 Minuten lang zur Verfügung stehen.

Wird eine Sprühwasserlöschanlage als Raumlöschanlage mit Gruppeneinteilung ausgelegt, so sollte die zu schützende Fläche einer Gruppe im allgemeinen zwischen 100 m2 (geringes Brandrisiko) und 400 m2 (hohes Brandrisiko) betragen.

Zur Vermeidung von Wasserschäden müssen die aus der Sprühwasseranlage austretenden Wassermengen in möglichst kurzer Zeit und auf kürzestem Wege abgeleitet werden. Dazu sind TRbF 100 Nr. 5.3 und TRbF 200 Nr. 4.3 zu beachten.

Das für den Löscheinsatz erforderliche Wasser wird mit Pumpen durch die Löschwasserleitungen gefördert. Die Energieversorgung der Pumpe muß auch nach dem Abschalten der Stromversorgung des geschützten Raumes oder Objektes sichergestellt sein. Ferner kann gefordert werden, daß die Anlagen zusätzlich mit einem ausreichenden Anschluß zum Einspeisen von Wasser durch die Feuerwehr ausgerüstet sind. Die Ventilstationen müssen daher so ausgelegt sein, daß sie auch dann betätigt werden können, wenn es im geschützten Bereich brennt [12].

Folgende Mechanismen sind zur Auslösung einer Sprühwasserlöschanlage zulässig:


Handauslösung,

selbsttätige mechanische Auslösung,

selbsttätige hydraulische Auslösung,

selbsttätige pneumatische Auslösung,

selbsttätige elektrische Auslösung,

Kombination der oben genannten Auslösungsmechanismen. Die selbsttätigen Auslösevorrichtungen müssen immer durch eine Handauslösung ergänzt werden. Die Handauslösung muß an der Ventilstation unter Umgehung der selbsttätigen Auslösung betätigt werden können. Im Brandfall muß eine Handauslösung außerhalb des zu schützenden Bereichs, jedoch nahe am geschützten Objekt möglich sein [3].


Ortsfeste Berieselungsanlagen

Ortsfeste Berieselungsanlagen werden nicht zum Löschen, sondern nur zum Kühlen von Behältern eingesetzt. Die Berieselung mit Berieselungsanlagen dient dem Schutz von Behältern in der Nachbarschaft von brennenden Behältern. Die brennenden Behälter selbst können auch gekühlt werden, allerdings darf die Brandbekämpfung dadurch nicht beeinträchtigt werden, etwa durch die Störung der Löschwasserversorgung oder durch die Zerstörung von Löschschaum. DIN 14495 [13] legt die brandschutztechnischen Anforderungen an Berieselungsanlagen fest, die nach den TRbF 100 Nr. 5.2 und TRbF 200 Nr. 4.2 erforderlich sind.

Löschwasser wird in einem gleichmäßigen Film auf die Schutzbehälter beaufschlagt. Es wird in einem festverlegten Rohrleitungssystem geführt und über eine geeignete Anordnung von Aufgabevorrichtungen verteilt. Je nach Lagergut, Behälterbauart, -größe und -standort kann die Kühlung dabei für die gesamte oder nur für besonders gefährdete Teilbereiche der Behälter vorgesehen werden. Die Berieselungsstromdichte liegt zwischen 40 und 60 Litern pro Quadratmeter und Stunde [13]. Die Wasserversorgung muß so dimensioniert sein, daß der Wasserdruck selbst bei einem 120-minütigen Löscheinsatz am größten Einzelobjekt ausreichend hoch ist. Zur Einspeisung von Löschwasser durch die Feuerwehr sind die erforderlichen Anschlüsse vorzuhalten. Es wird zwischen folgenden Berieselungsarten unterschieden [13]:

- Mantelberieselung:

Stehende Behälter sind mit einer Ringleitung auszurüsten, über die das Wasser gleichmäßig auf die Manteloberfläche geleitet wird. Bei Behältern, die eine Höhe von 12 m überschreiten, kann es erforderlich sein, zwei oder mehrere Ringleitungen in gleichmäßigen Abständen um den Behältermantel zu legen. Bei Behältern mit einem Durchmesser von über 20 m darf die Berieselungsanlage in maximal drei Abschnitte unterteilt werden. Ein Teilbereich muß mindestens einen Winkel von 120° abdecken.

- Dachberieselung:

Eine Dachberieselung ist aus brandschutztechnischen Gründen nicht unbedingt erforderlich. Eine vorhandene Dachberieselung für die Kühlung im laufenden Betrieb darf aber gleichzeitig eingesetzt werden, sofern die Wasserversorgung dadurch nicht beeinträchtigt wird.

- Berieselung mit Wasserwerfern:

Behälter können auch durch Wasserwerfer gekühlt werden. Dazu sind Wasserwerfer um die Behälter anzuordnen, die von Hand oder automatisch geschwenkt werden können.

Kugelbehälter und zylindrische Behälter, die auf Stützen stehen, sind mit einer geeigneten Anordnung von Düsen zu versehen, so daß eine gleichmäßige Berieselung von allen Seiten erfolgen kann. Festdachtanks mit einem Durchmesser über 20 m können auch über das Dach berieselt werden, sofern das Wasser per Umlenkung vom Dach zum Mantel gelangen und gleichmäßig nach unten rieseln kann.

Anders als bei den anderen Löschanlagen, werden Berieselungsanlagen nicht durch automatische Auslösesysteme oder allgemein zugängliche Handmelder ausgelöst, sondern durch speziell geschultes Personal [13].

Löschzentrale

In der Löschzentrale befinden sich alle Ausrüstungen, die zur Steuerung der Löschanlage erforderlich sind. Die Bedienung und Überwachung der Feuerlöschanlage muß jederzeit von der Löschzentrale aus erfolgen können, selbst dann, wenn es im Schutzbereich der Anlage brennt. Eine Löschzentrale soll


möglichst nahe am Schutzbereich, aber außerhalb des Gefährdungsbereiches liegen,

vor Frosteinflüssen geschützt,

vor dem Zutritt Unbefugter geschützt,

ausreichend beleuchtet und

ein leicht zugänglicher Bereich oder Raum und

frei von brennbaren Stoffen und Lagergütern sein.


3.2.9 Literatur

[1] DIN 14489 "Sprinkleranlagen" Ausgabe Mai 1985 [2] VdS-Richtlinie 2092 "Richtlinien für Sprinkleranlagen - Planung und Einbau" Ausgabe Juni 1987 [3] Lemke Handbuch Brandschutz Loseblatt-Sammlung ecomed-Verlag [4] DIN 14492 "Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen - Pulverlöschanlagen" Entwurf Juli 1996 [5] VdS-Richtlinie 2111 "Richtlinien für Pulver-Löschanlagen - Planung und Einbau" Ausgabe Februar 1985 [6] DIN 14493 "Ortsfeste Schaum-Löschanlagen, Teil 1: Allgemeines" Ausgabe Juli 1977 [7] DIN 14493 "Ortsfeste Schaum-Löschanlagen, Teil 2: Schwerschaum-Löschanlagen" Ausgabe Juli 1977 [8] DIN 14493 "Ortsfeste Schaum-Löschanlagen, Teil 3: Mittelschaum-Löschanlagen" Ausgabe Juli 1977 [9] DIN 14493 "Ortsfeste Schaum-Löschanlagen, Teil 4: Leichtschaum-Lšschanlagen" Ausgabe Juli 1977 [10] VdS-Richtlinie 2108 "Richtlinien über Schaumlöschanlagen - Planung und Einbau" Ausgabe Februar 1985 [11] VdS-Richtlinie 2093 "Richtlinien für CO2-Feuerlöschanlagen - Planung und Einbau" Ausgabe Juli 1983 [12] DIN 14494 "Sprühwasser-Löschanlagen, Ortsfest mit offenen Düsen" Ausgabe März 1979 [13] DIN 14495 "Berieselung von oberirdischen Behältern zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten im Brandfalle" Ausgabe Juli 1977 [14] Klingsohr, K. Vorbeugender baulicher Brandschutz, 3. Auflage Stuttgart, Dt. Gemeindeverlag, 1991 Hello, Im Anhang Tex und Link zu Ihrem Thema,viel Erfolg und Rohr frei! Gruss Windig


Weitere Infos unter Link:

http://teiresias.umsicht.fhg.de/WebTeiresias/leitfaden/brschutz/br_3_2

12 Dec 2004
21:36:38
R. Windig
Sprinkler Links, CAD, Leitfaden

Guten Abend, Links und Text zum Ihrem Thema, Sprinkler! Einen schönen Abend Gruss Freist


http://www.sunlandfire.com/hotlist/

http://www.veag-ag.de/fireacad/index_fireacad.htm

http://www.fireacad.com/

http://excite.de.netscape.com/katalog/katalog/25311

http://www.bsoft-brandschutz.ch/download.htm




Leitfaden Brandschutz

Inhaltsverzeichnis 1. Gefährdungen durch Brände

2. Vorbeugender Brandschutz


2.1. Baulicher Brandschutz 2.1.1. Grundlagen des baulichen Brandschutzes

2.1.1.1. Einführung

2.1.1.2. Brandschutzanforderungen in den Bauordnungen

2.1.2. Brandschutz im Industriebau

2.1.2.1. Einführung

2.1.2.2. DIN V 18230

2.1.2.2.1. Brandabschnitte und Brandbekämpfungsabschnitte

2.1.2.2.2. Ablauf der Berechnung und Einflußfaktoren

2.1.2.2.2.1. Ermittlung der äquivalenten Branddauertä

2.1.2.2.2.2. Ermittlung der rechnerisch erforderlichenFeuerwiderstandsdauer erf tF

2.1.2.3. Richtlinie über den baulichen Brandschutzim Industriebau

2.1.3. Abschottungsprinzip

2.1.3.1. Einführung

2.1.3.2. Bauordnungen und Brandschutzkonzepte

2.1.3.3. Brandabschnitte nach den Anforderungender Bauordnungen der Länder

2.1.3.4. Brandbekämpfungsabschnitte nach der Industriebaurichtlinie

2.1.3.5. Anforderungen des Verbandes der Sachversicherer(VdS) an bauliche Brandschutzmaßnahmen

2.1.3.6. Literatur

2.1.4. Flächen für die Feuerwehr

2.1.4.1. Einleitung

2.1.4.2. Definitionen

2.1.4.3. Erforderlichkeit von Flächen für die Feuerwehr

2.1.4.4. Anforderungen an die Flächen für die Feuerwehr

2.1.4.4.1. Zu- und Durchgänge

2.1.4.4.2. Zu- und Durchfahrten

2.1.4.4.3. Anforderungen aufgrund der Industriebaurichtlinie

2.1.4.4.4. Aufstell- und Bewegungsflächen

2.1.4.5. Literatur

2.1.5. Flucht- und Rettungswege

2.1.5.1. Einleitung

2.1.5.2. Anforderungen an Rettungswege aus dem Bauordnungsrecht

2.1.5.3. Anforderungen an Rettungswege aus dem Arbeitsschutzrecht

2.1.5.4. Vorschriften der Berufsgenossenschaften

2.1.5.5. Besondere Rettungseinrichtungen

2.1.5.6. Leitungsanlagen in Rettungswegen

2.1.5.7. Literatur

2.1.6. Löschwasser-Rückhalteanlagen

2.1.6.1. Einführung

2.1.6.2. Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen

2.1.6.3. Anforderungen an Löschwasser-Rückhalteanlagen

2.1.6.4. Beispiele für Löschwasser-Rückhalteanlagen

2.1.6.5. Literatur

2.2. Anlagentechnische Maßnahmen

2.2.1. Löschmittelversorgung

2.2.1.1. Einleitung

2.2.1.2. Löschwasserbedarf

2.2.1.3. Abhängige Löschwasserversorgung

2.2.1.3.1 Versorgung von Feuerlösch- und Brandschutzanlagen

2.2.1.4 Unabhängige Löschwasserversorgung

2.2.1.4.1 Löschwasserbrunnen

2.2.1.4.2 Löschwasserteiche

2.2.1.4.3 Unterirdische Löschwasserbehälter

2.2.1.5 Löschwasserleitungen

2.2.1.5.1 Steigleitung "naß"

2.2.1.5.2 Steigleitung "trocken"

2.2.1.5.3 Steigleitung "naß/trocken"

2.2.1.5.3.1 Funktionsprinzip

2.2.1.5.3.2 Füll- und Entleerungsstation

2.2.1.6 Hydranten

2.2.1.6.1 Überflur- und Unterflurhydranten

2.2.1.6.2 Wandhydranten

2.2.1.7 Literatur

2.2.2. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

2.2.2.1. Grundlagen und Definitionen

2.2.2.2. Bemessung

2.2.2.3. Anforderungen und Prüfungen

2.2.2.4. Abweichende Bestimmungen und Empfehlungen für spezielle Anlagen

2.2.2.5. Literatur

3. Abwehrender Brandschutz


3.1. Branderkennung und -meldung 3.1.1. Einleitung

3.1.2. Definitionen

3.1.3. Brandmeldeanlagen

3.1.3.1. Erforderlichkeit von Brandmeldeanlagen

3.1.3.2. Zulassung von Brandmeldeanlagen

3.1.3.3. Automatische Brandmelder

3.1.3.3.1. Rauchmelder

3.1.3.3.2. Flammenmelder

3.1.3.3.3. Maximalwärmemelder

3.1.3.3.4. Sprinkler

3.1.3.3.5. Differentialwärmemelder

3.1.3.3.6. Infrarot-Temperaturmelder

3.1.3.3.7. 3-D- und 4-D-Brandmelder

3.1.3.4. Nichtautomatische Brandmelder

3.1.3.5. nformationsweiterleitung

3.1.3.6. Alarmauslösung

3.1.4. Organisatorische Objektüberwachung

3.1.5. Brandwache

3.1.6. Literatur

3.2. Feuerlösch- und Brandschutzanlagen

3.2.1. Einleitung

3.2.2. Sprinkleranlagen

3.2.2.1. Auslegung

3.2.2.2. Wasserversorgung

3.2.2.3. Auslöseelemente

3.2.3. Ortsfeste Pulverlöschanlagen

3.2.3.1. Maßnahmen für einen erfolgreichen Pulverlöscheinsatz

3.2.3.2. Schutzbereich

3.2.3.3. Pulverbedarf

3.2.3.4. Personenschutz

3.2.3.5. Treibmittel

3.2.3.6. Auslösung der Pulverlöschanlage

3.2.4. Ortsfeste Schaumlöschanlagen

3.2.4.1. Schwerschaumlöschanlagen

3.2.4.2. Mittelschaumlöschanlagen

3.2.4.3. Leichtschaumlöschanlagen

3.2.5. Ortsfeste Kohlensäurelöschanlagen

3.2.5.1. Lagerung von Kohlendioxid

3.2.5.2. Maßnahmen beim Löscheinsatz

3.2.5.3. Bemessung

3.2.6. Sprühwasser-Löschanlagen

3.2.7. Ortsfeste Berieselungsanlagen

3.2.8. Löschzentrale

3.2.9. Literatur

3.3. Feuerlöscher

3.3.1. Einleitung

3.3.2. Bauarten und Eigung der Feuerlöscher

3.3.3. Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern

3.3.4. Anbringung und Beschriftung von Feuerlöschern

3.3.5. Anforderungen an den Betrieb und die Prüfungen von Feuerlöschern

3.3.6. Feuerlöschmittel und Umweltschutz

3.3.7. Anforderungen anderer Vorschriften in Bezug auf Feuerlöscher

3.3.8. Literatur

3.4. Feuerlöschmittel

3.4.1. Einleitung

3.4.2. Brände und deren Bekämpfung

3.4.2.1. Brandklassen

3.4.3. Löschwirkung

3.4.3.1. Hauptlöschwirkung Ersticken

3.4.3.2. Hauptlöschwirkung Abkühlen

3.4.3.3. Hauptlöschwirkung Inhibierung

3.4.4. Feuerlöschmittel: Definition, Einteilung, Eigenschaften

3.4.4.1. Löschmittel Wasser

3.4.4.2. Löschmittel Schaum

3.4.4.3. Löschmittel Pulver

3.4.4.4. Löschmittel Kohlendioxid

3.4.4.5. Löschmittel Halone

3.4.4.6. Andere Lösch- und Behelfsmittel

3.4.5. Feuerlöschmittel und Umweltschutz

3.4.6. Literatur 3.4.7. Link

http://teiresias.umsicht.fhg.de/WebTeiresias/leitfaden/brschutz/br_start.htm


Wasser Links:

http://www.fh-muenster.de/FB4/lehrgebiete/wasser/wasserlinks.htm

12 Dec 2004
21:38:02
G. Freist

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