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Wirtschaftsstrafrecht
ist der Sammelbegriff für alle Strafvorschriften, die im Bereich der Wirtschaft
liegende Tatbestände unter Strafe stellen; es gehört dem Nebenstrafrecht an. Das jetzt
geltende Wirtschaftsstrafgesetz 1954 i.d.F. vom 3. 6. 1975 (BGBl. I 1313) stellt
Einzeltatbestände auf (Preistreiberei, Preisverstöße), enthält aber auch für seinen
Geltungsbereich einheitliche Bestimmungen über die Einziehung im Strafverfahren und die
Abführung des Mehrerlöses. Das gilt auch für bestimmte andere in §§ 1, 2 bezeichnete
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (Verstöße gegen die Sicherstellungsgesetze). Jedoch
ist es nicht mehr Rahmengesetz für andere wirtschaftsrechtliche Gesetze, die früher auf
das WiStG verwiesen.