Gebäudetechnik
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Werbung
 
Teilbereich der Kommunikationspolitik. Gegenstand der Werbung ist die Belegung von

Werbeträgern mit Werbemitteln gegen Entgelt, um vorgegebene Werbeziele zu erreichen. Im

wesentlichen lassen sich vier Hauptaufgaben der Werbung nennen: Die Information, die

Überzeugung, die Veranlassung zum Kauf und die Unterhaltung. Inhaltlich sind i.R. der

Werbeplanung Entscheidungen über die Werbeobjekte (was soll beworben werden?), die Ziele

der Werbung, die angestrebten Zielgruppen, das Werbebudget (welche finanziellen Mittel

sollen investiert werden?), die zu belegenden Medien, die Werbemittel und die

Werbebotschaft (was soll dem Konsumenten mitgeteilt werden?) zu treffen. Ziele der Werbung

sind zum einen ökonomische Größen (z. B. Gewinn oder Umsatz), zum anderen

psychologische (z. B. Aufmerksamkeit, Bekanntheit oder Einstellung) und streutechnische

Größen (Zahl der erreichbaren Personen, Zahl der erreichbaren Ansprachen). Nicht zu

verwechseln mit Werbung ist der Begriff Reklame. In der einen Fassung wird hierunter

Werbung für wirtschaftliche Zwecke (= Wirtschaftswerbung) im Gegensatz zur Werbung für

außerwirtschaftliche (politische, religiöse, etc.) Zwecke (= Propaganda) verstanden. In

einer zweiten Fassung ist hierunter die Werbeperiode ab Ende der dreißiger Jahre zu

verstehen, in der davon ausgegangen wurde, daß der Verbraucher problemlos beeinflußbar

sei, wenn es gelinge, seine Aufmerksamkeit für die Werbebotschaft zu wecken. Konsequenz

hieraus war die Gestaltung mit stupiden Wiederholungen und massiven, meist aufdringlichen

Beeinflussungsversuchen ("Kaufen Sie …").