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Wassergefährdungsklasse
WGK, aufgrund von biologischen Testverfahren und sonstiger Eigenschaften wird das Potential von Stoffen und Zubereitungen, die Eigenschaften des Wassers nachteilig zu verändern, in einem Klassifizierungsschema bewertet. Die Wassergefährdung ist in 4 Klassen eingeteilt:
WGK 0 = im allgemeinen nicht Wassergefährdend
WGK 1 = schwach wassergefährdend
WGK 2 = wassergefährdend
WGK 3 = stark Wassergefährdend
Die Kommission Bewertung wassergefährlicher Stoffe (KBwS) stuft Stoffe ein. Die Einstufungen werden durch Verwaltungsvorschriften nach § 19 g WHG bekanntgemacht. Selbsteinstufungen können nach dem Konzept des VCI ermittelt werden.