Gebäudetechnik
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Wasch- und Reinigungsmittel
 
Im Sinne des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) handelsübliche Erzeugnisse, die zur Reinigung bestimmt sind oder bestimmungsgemäß die Reinigung unterstützen und nach ihrem Gebrauch erfahrungsgemäß in Gewässer gehangen können. Als Wasch- und Reinigungsmittel gelten auch Erzeugnisse, die grenzflächenaktive Stoffe (Tenside) oder organische Lösemittel enthalten und vom Verbraucher aufgrund der Art und Weise des Produktdargebots unmittelbar zur Reinigung verwendet werden können. Keine Wasch- und Reinigungsmittel, die nach dem WRMG jedoch diesen gleichgestellt werden, sind solche Erzeugnisse, die bestimmungsgemäß auf Oberflächen aufgebracht und bei einer einmaligen Reinigung mit Wasch- und Reinigungsmittel überwiegend abgelöst werden und erfahrungsgemäß danach in Gewässer gehangen können.

Bestandteile von Wasch- und Reinigungsmitten gelangen mit dem kommunalen Abwasser in Gewässer, da ein hundertprozentiger Rückhalt auch in modernsten drei- oder vierstufigen Kläranlagen nicht möglich ist. Die Haupteintragswege der Wasch- und Reinigungsmittelbestandteile in Abwässer sind jedoch direkte Abwassereinleitungen (z. B. Straßenentwässerung ohne Kläranlagenanschluß, Direkteinleitung von Abwässern aus der Mischkanalisation bei Überlastung durch starke Niederschläge) und unzureichende Abwasserbehandlung wie in mechanischen Kläranlagen sowie nicht vorhandene Kläranlagen in den neuen Bundesländern. Einzelheiten über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln regeln das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz und die entsprechenden Verordnungen (Tensidverordnung, Phosphathöchstmengenverordnung).