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Warenverkehr (Europäisches Gemeinschaftsrecht)
Die Freiheit des W. (Art. 30ff.) ist eine der Grundfreiheiten der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft. Der W. darf durch innerstaatliche Vorschriften nur ausnahmsweise
beschränkt werden. Die Vorbehalte, die im wesentlichen die öffentliche Sicherheit und
den Gesundheitsschutz betreffen, sind nach Maßgabe der Rechtsprechung des EuGH
(Dassonvilleformel, Cassisformel) außerordentlich restriktiv auszulegen.