Gebäudetechnik
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Vorsteuerabzug
 
Ein entscheidendes Element des Umsatzsteuersystems ist das Recht zum Vorsteuerabzug.

Hierdurch werden die Umsätze auf Unternehmerebene steuerlich neutral gestellt. Bezieht

ein Unternehmer von einem anderen eine Leistung, kann er die mit dem Kaufpreis an den

Lieferer gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen. Dadurch wird

der Unternehmer nicht mit Umsatzsteuer belastet. Ausnahmen von dieser Erstattungspraxis

der Vorsteuer sind zugelassen, insbesondere wenn der Unternehmer bestimmte steuerfreie

Umsätze tätigt, die zum Ausschluß des Vorsteuerabzugs führen.