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Vorsteuerabzug
Ein entscheidendes Element des Umsatzsteuersystems ist das Recht zum Vorsteuerabzug.
Hierdurch werden die Umsätze auf Unternehmerebene steuerlich neutral gestellt. Bezieht
ein Unternehmer von einem anderen eine Leistung, kann er die mit dem Kaufpreis an den
Lieferer gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen. Dadurch wird
der Unternehmer nicht mit Umsatzsteuer belastet. Ausnahmen von dieser Erstattungspraxis
der Vorsteuer sind zugelassen, insbesondere wenn der Unternehmer bestimmte steuerfreie
Umsätze tätigt, die zum Ausschluß des Vorsteuerabzugs führen.