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Vollkostenrechnung
Kostenrechnungssystem, bei dem sämtliche Kosten, d. h. alle Einzelkosten und alle
Gemeinkosten, im Wege der Kostenartenrechnung erfaßt, in der Kostenstellenrechnung
verteilt und in der Kostenträgerrechnung auf die Kostenträger (Leistungseinheiten)
zugerechnet wird. Im Gegensatz zur Teilkostenrechnung, bei der nur Teile der Kosten auf
die Kostenträger verteilt werden, entsteht hier das Problem, daß sowohl fixe Kosten als
auch Gemeinkosten, für die der Kostenträger, auf den diese verteilt werden nicht
ursächlich ist, bei der Kalkulation von Preisen zu Fehlinformationen führen können. So
muß bei der Wahl zwischen Eigenfertigung versus Fremdbezug darauf geachtet werden, daß
auch beim Fremdbezug Teile der fixen und gemeinen Kosten in die Abwägung einbezogen
werden.