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Vertrauenshaftung
Hierunter versteht man – über die Haftung für Verschulden beim Vertragsschluß
hinaus – die Haftung nicht an einem Vertrag beteiligter Personen (z.B. Vertreter),
die am Zustandekommen oder an der Durchführung des Vertrags maßgeblich mitwirken und
hierdurch beim Vertragspartner das Vertrauen auf die ordnungsgemäße Erfüllung erwecken,
nach vertragsähnlichen Grundsätzen.