Gebäudetechnik
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Unverzüglich
 
i.S. des Umsatzsteuerrechts ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit<br />
<br />
selbständig ausübt. Weitere Voraussetzungen sind Nachhaltigkeit, Beteiligung am allgem.<br />
<br />
wirtschaftl. Verkehr, Einnahmenerzielungsabsicht (§ 2 I UStG). Unternehmen i.S. des UStG<br />
<br />
ist die gesamte gewerbl. oder berufl. Tätigkeit des Unternehmers (§ 2 I 2 UStG); danach<br />
<br />
kann ein Unternehmer (natürliche oder juristische Person) zwar einkommensteuerlich<br />
<br />
mehrere Betriebe, umsatzsteuerlich jedoch nur ein einziges Unternehmen haben. Leistungen<br />
<br />
von Betrieben desselben Unternehmers untereinander sind nichtsteuerbare Innenumsätze.