Gebäudetechnik
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Unternehmen Unternehmung
 
Als Unternehmen oder Unternehmung wird im weiteren Sinne ein von Personen durchzuführendes Vorhaben bezeichnet.

Die Konzeption der Unternehmung ist durch drei Bereiche gekennzeichnet:
* Rechtsbereich
* realökonomischer Bereich
* Rechenbereich

Im engeren Sinne ist ein Unternehmen jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Dazu gehören insbesondere auch jene Einheiten , die eine handwerkliche Tätigkeit oder andere Tätigkeiten als Einpersonen - oder Familienbetriebe ausüben, sowie Personengesellschaften oder Vereinigungen, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen (vgl. KMU-Definition EU, Artikel 1).

Ein Unternehmen ist also eine Firma im weitesten Sinne, eine Unternehmung dagegen ist eine Aktivität, eine Tätigkeit, also keine Firma. Der Begriff Unternehmung wird oft fälschlicherweise für ein Unternehmen benutzt. Er steht für Unternehmen als Institution in der Gesellschaft.

In Deutschland ist der Begriff Unternehmer zwar in § 14 BGB definiert. Es gibt jedoch keinen einheitlichen Rechtsbegriff des Unternehmens, da dieser Begriff je nach Zweck des Gesetzes, das ihn verwendet, unterschiedlich definiert wird.

Es gibt unterschiedliche Wirtschaftsunternehmen, sie können beispielsweise im industriellen Sektor, im handwerklichen Sektor, im Agrarsektor, in der Dienstleistung oder im Handel angesiedelt sein.

Eine besondere Beachtung in der Europäischen Union schenkt man, politischen Äußerungen zufolge, den Klein- und Mittelunternehmen (KMU). Viele große Unternehmen sind Aktiengesellschaften und ihre Aktien werden an der Börse gehandelt.
Bedeutende deutsche Unternehmen sind jene, welche im Deutschen Aktienindex aufgeführt sind.