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Umweltverträglichkeit
Aussagen zur Umweltverträglichkeit von Chemikalien, z. B. von Inhaltsstoffen der Wasch- und Reinigungsmittel, müssen eine Vielzahl von Stoffeigenschaften berücksichtigen. Dazu gehört:
das biologische Abbauverhalten (Primärabbaubarkeit, vollständige Abbaubarkeit, Abbauverhalten bei Fehlen von Sauerstoff in Böden, Klärschlamm und Sedimenten) und die sonstige Eliminierbarkeit (etwa Fällung in der Kläranlage, Absorption am Blähschlamm),
das Akkumulationsverhalten in Wasserorganismen und Gewässersedimenten,
die toxische Wirkung auf Wasserorganismen bei kurz- und langfristiger Einwirkung (akute und chronische Toxizität),
das Remobilisierungsverhalten gegenüber Schwermetallen und
das Eutrophierungsverhalten.
Die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Chemikalien (bei bestimmungsgemäßem Umgang) hat höchste Priorität. Können kanzerogene, mutagene und teratogene (fruchtschädigende) Eigenschaften sowie kurz- oder langfristig toxische Eigenschaften nicht ausgeschlossen werden, erübrigt sich die Beurteilung der Umweltverträglichkeit für den jeweiligen Stoff. Die Umweltverträglichkeit von Stoffen wird nicht nur von den Stoffeigenschaften, sondern auch von den eingesetzten Stoffmengen bestimmt.